Corona grassiert im Kreis Görlitz weiter

Corona grassiert im Kreis Görlitz weiterLandkreis Görlitz, 18. November 2020. Gestern wurden im Landkreis Görlitz im Vergleich zum Vortag 143 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Erwachsenen und drei bei Kindern nachgewiesen. Binnen des Tages sind in Görlitz und in Boxberg/O.L. / Hamor insgesamt sechs an Covid-19 Erkrankte gestorben. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg leicht an auf rund 301 Infizierte pro100.000 Einwohner.

Abb.: Der Landratsamtskomplex im Quartier Salomonstraße, Bahnhofstraße und Berliner Straße ist ein traditionsreicher Ort
Archivbild: © BeierMedia.de
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Hinweis zum Quarantänebescheid

Insgesamt galten per 17. November im Landkreis Görlitz 1.942 Personen als erwiesenermaßen mit den Coronavirus infiziert, insgesamt liegen 143 an Covid-19 Erkrankte in Kliniken, 22 davon werden intensivmedizinisch betreut. Fünf Patienten befinden sich in einem Krankenhaus in Bautzen und zwei Intensivpatienten werden in der Uniklinik Dresden behandelt. Der jüngste Erkrankte, der stationär behandelt werden muss. ist 25 Jahre alt.

Hinweis zum Quarantänebescheid

In den letzten Wochen kam es wegen der sprunghaft gestiegenen Neuinfektionen im Landratsamt zu einem Bearbeitungsstau bei der Erstellung der Quarantänebescheide, weshalb die Betroffenen keinen Nachweis über ihre Qurarantäneauflagen hatten. Jetzt hat der Landkreis Görlitz nach eigenem Bekunden "die internen Arbeitsprozesse optimiert" und weiter Personal aufgestockt, gearbeitet wird auch am heutigen Feiertag und am Wochenende. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass bereits eine durch die Kontaktpersonenermittler mündlich ausgesprochene Quarantäne gegenüber dem Betroffenen eine rechtswirksame Anordnung ist.

Erneute Anpassung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung

Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelung für den sogenannten "Kleinen Grenzverkehr" geändert: Personen dürfen nur nur noch für maximal zwölf Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als zwölf Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten – und das nur, wenn sie einen triftigen Grund dafür haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe, allerdings ist der Aufenthalt zum Einkauf, zur privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung nicht erlaubt. Die geänderte Verordnung gilt seit gestern und ist unter http://coronavirus.landkreis.gr/ einsehbar.

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  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 18.11.2020 - 08:54Uhr | Zuletzt geändert am 18.11.2020 - 09:17Uhr
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