Frist für Präqualifikation verlängert

Sachsen. Der sächsische Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat am 29. Mai 2009 den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien und Baumanagement (SIB) angewiesen, auch weiterhin bei der Vergabe von Bauaufträgen Unternehmen zu berücksichtigen, die noch nicht die sogenannte Präqualifikation VOB nachweisen können. „Die Präqualifikation ist ein Stück Bürokratieabbau und deshalb sehr sinnvoll. Viele Bauunternehmen haben sie bereits beantragt, wurden aber noch nicht zertifiziert. Damit alle die gleichen Chancen haben, von den Aufträgen aus dem Konjunkturpaket II zu profitieren, wird die staatliche Bauverwaltung die Präqualifizierung erst ab Dezember dieses Jahres für die Vergabe grundsätzlich voraussetzen. Bei Aufträgen bis 25.000 Euro wird ab sofort und in Zukunft auf die Präqualifikation verzichtet. Damit werden vor allem kleinere Handwerksunternehmen entlastet“, begründete Unland den Schritt.

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Ziel ist Entbürokratisierung

Stichtag für die Einführung der Präqualifikation in der Vergabepraxis des SIB war zunächst der 1. Juni 2009. Dieser Tag wird nun um sechs Monate verschoben.

Mit der Präqualifikation VOB erwerben Unternehmen ein Gütesiegel, indem sie sich einmalig und auftragsunabhängig ihre Eignung und Referenzen zertifizieren lassen. So müssen Bieter in Vergabeverfahren nicht mehr bei jeder Ausschreibung zahlreiche Nachweise vorlegen. Das spart nicht nur Zeit und Geld. Ausschlüsse wegen fehlender Nachweise werden dadurch nahezu verhindert und unnötige Bürokratie wird abgeschafft.

Die Präqualifikation VOB ist ein bundesweit einheitliches Zertifizierungssystem. Sie garantiert die Erfüllung aller Eignungsanforderungen bei Bauleistungen und ist in der VOB/A normiert. Im Zuge des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung werden Bauleistungen bis einschließlich 2010 verstärkt freihändig und beschränkt durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) vergeben.

Informieren!
Die Unternehmen können sich über die Präqualifikation VOB beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (http://www.pq-verein.de) oder beim SIB bzw. dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen informieren. Der SIB erkennt ausschließlich die Präqualifizierung des PQ-Vereins an.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 29.05.2009 - 22:06Uhr | Zuletzt geändert am 29.05.2009 - 22:06Uhr
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