Wolf erschossen

Magdeburg. Die sich entwickelnde Wolfspopulation in Deutschland ist nicht auf die Oberlausitz beschränkt. So hat ein Jäger im Landkreis Jerichower Land am ersten Juniwochenende einen Wolfsrüden erschossen. Wahrscheinlich handelt es sich um eines der beiden Tiere, die auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow seit Mitte des vergangenen Jahres nachgewiesen werden konnten. Wölfe unterstehen nicht dem Jagdrecht, sondern sind nach europäischem Naturschutzrecht streng geschützt.

Anzeige

Schütze muss sich strafrechtlich verantworten

Das Tier wurde am Abend des 6. Juni 2009 während einer Ansitzjagd im Raum Tucheim erlegt. Der namentlich bekannte Schütze wird sich nun dafür strafrechtlich verantworten müssen. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung ist nach Bundesnaturschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße zu ahnden. Bei vorsätzlicher Tötung eines streng geschützten Tieres kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden.

Auf Grund der auf dem Truppenübungsplatz seit Mitte 2008 konstant nachweisbaren Hinweise auf das Vorkommen von Wölfen gingen Fachleute davon aus, dass es in diesem Jahr dort den ersten Wolfsnachwuchs für das Land Sachsen-Anhalt geben könnte.

Seit dem vergangenen Jahr wurde durch zahlreiche Veranstaltungen, Vorträge und Ausstellungen auf eine mögliche bevorstehende Besiedlung des Landes Sachsen-Anhalts durch Wölfe hingewiesen. Der Landesjagdverband als anerkannter Naturschutzverband hatte sich bereits auf einer ersten Veranstaltung zum Thema Wolf im Jahr 2003 positiv positioniert und damit auch den Standpunkt des Deutschen Jagdschutzverbandes vertreten.

Die sachsen-anhaltinische Umweltministerin Petra Wernicke verurteilte den Abschuss: „Der Schütze hat erstens dem Naturschutz und zweitens der Jägerschaft enorm geschadet. Der Umgang mit streng geschützten Arten ist jagdliches Grundwissen. Dies zu ignorieren, ist unentschuldbar.“

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /red
  • Erstellt am 17.06.2009 - 08:15Uhr | Zuletzt geändert am 17.06.2009 - 08:37Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige