Elterngeld beantragen

Dresden. Die Sächsische Staatsregierung hat in der ersten Kabinettssitzung dieses Jahres über die Zuständigkeit für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes im Freistaat Sachsen entschieden.

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Zuständig sind die Ämter für Familie und Soziales

Die Bearbeitung der Anträge und die Zahlung des Elterngeldes erfolgen durch die Ämter für Familie und Soziales.

Anschriften:

Amt für Familie und Soziales Chemnitz
Brückenstraße 10, 09111 Chemnitz
Tel.: 0371 - 4 57-0

Amt für Familie und Soziales Dresden
Gutzkowstraße 10, 01069 Dresden
Tel.: 0351 - 46 55-0

Amt für Familie und Soziales Leipzig
Berliner Straße 13, 04105 Leipzig
Tel.: 0341 - 59 55-0

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  • Quelle: /SMS0701091418
  • Erstellt am 10.01.2007 - 11:03Uhr | Zuletzt geändert am 10.01.2007 - 21:45Uhr
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