Elterngeld beantragen
Dresden. Die Sächsische Staatsregierung hat in der ersten Kabinettssitzung dieses Jahres über die Zuständigkeit für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes im Freistaat Sachsen entschieden.
Zuständig sind die Ämter für Familie und Soziales
Die Bearbeitung der Anträge und die Zahlung des Elterngeldes erfolgen durch die Ämter für Familie und Soziales.
Anschriften:
Amt für Familie und Soziales Chemnitz
Brückenstraße 10, 09111 Chemnitz
Tel.: 0371 - 4 57-0
Amt für Familie und Soziales Dresden
Gutzkowstraße 10, 01069 Dresden
Tel.: 0351 - 46 55-0
Amt für Familie und Soziales Leipzig
Berliner Straße 13, 04105 Leipzig
Tel.: 0341 - 59 55-0
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- Quelle: /SMS0701091418
- Erstellt am 10.01.2007 - 11:03Uhr | Zuletzt geändert am 10.01.2007 - 21:45Uhr
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