Wie kann ich meine eigene Bestattung finanzieren?

Wie kann ich meine eigene Bestattung finanzieren?Görlitz, 2. Januar 2020. Der Jahreswechsel war für viele Görlitzer Anlass, Pläne und Vorsätze für das Jahr 2020 zu fassen. Dazu gehört jedoch auch, sich mit jenen Dingen auseinanderzusetzen, denen man gern ausweicht. Dazu gehören Festlegungen für den Fall, dass man über sein Leben nicht mehr selbst entscheiden kann, und für den Tod. Wer hier eindeutige Klarheit schafft, macht es seinen Hinterbliebenen einfacher.

Der Tod gehört zum Leben und täglich – ob nun bewusst oder unbewusst – riskieren wir ihn, bis wir ihn ganz zuletzt in Kauf nehmen müssen
Symbolfoto: © Görlitzer Anzeiger
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Vorsorge nicht aufschieben

Neben Verfügungen und der Klärung des Umgangs mit dem Erbe will auch an finanzielle Fragen gedacht sein – von der Unterbringung in einem Pflegeheim bis hin zu den Kosten, die der Tod mit sich bringt. Es ist schon so: Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bedeutet dies für die Hinterbliebenen einen schwere Zeit, die von Trauer und Schmerz geprägt ist. Dazu kommt häufig auch noch die finanzielle Belastung, denn eine Bestattung kann sehr kostenintensiv ausfallen und mit Beträgen deutlich im vierstelligen Bereich zu Buche schlagen. Wer bereits zu Lebzeiten vorsorgen und seine Familie finanziell entlasten möchte, hat hierzu mehrere Möglichkeiten.

Sterbegeldversicherung bezahlt die Bestattung

Wer sich bereits einmal damit auseinandergesetzt hat, wie teuer eine Beerdigung in Deutschland ausfällt, der weiß, dass das Bestatten eines Familienmitgliedes eine hohe finanzielle Belastung darstellen kann, von den Kosten für den Sarg oder die Einäscherung und die Urne bis hin zur Grabstelle, ob nun auf dem Evangelischen Friedhof Görlitz-Rauschwalde, dem Städtischen Friedhof in Görlitz oder anderswo: Eine Bestattung kostet in den meisten Fällen mehrere tausend Euro. Viele Menschen machen sich bereits lange vor ihrem Ableben Gedanken darüber und möchten ihre Hinterbliebenen möglichst stark entlasten.

Eine Variante der Vorsorge für den Sterbefall ist die Sterbegeldversicherung. Diese ist eine Abwandlung der Lebensversicherung: Vorab wird eine gewisse Summe festgelegt, die meist etwa zwischen 2.000 und 10.000 Euro beträgt. Ist eine Überschussbeteiligung vorgesehen, kann die Sterbegeldversicherung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung) verglichen werden, die allerdings nicht im Erlebens-, sondern nur im Todesfall zahlt – Bestattungen werden damit nicht zur finanziellen Belastung oder gar zum Risiko für die Hinterbliebenen. Der Versicherungsnehmer zahlt dafür monatlich eine bestimmte Rate ein. Wie hoch dieses ausfällt, entscheidet sich abhängig von der Höhe der Gesamtversicherungssumme und der Laufzeit. Ausbezahlt an einen festgelegten Bezugsberechtigten wird der Gesamtbetrag auf einen Schlag oder in Raten, je nach Vertrag unabhängig davon, in welchem Alter der Versicherte verstirbt. Voraussetzung für das Abschließen einer Sterbegeldversicherung ist gewöhnlich das Bestehen einer Gesundheitsprüfung. Angebote ohne Gesundheitsprüfung sehen dagegen eine Wartezeit von bis zu 36 Monaten vor: Stirbt der Versicherte während dieses Zeitraums, zahlt die Versicherung grundsätzlich maximal nur die bislang eingezahlten Beiträge – doch die Vertragsgestaltungen sind bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich und auf jeden Fall muss jeder, der eine Sterbegeldversicherung abschließen will, sich die genauen Bedingungen seines Vertrages im Detail ansehen.

Lebensversicherung sichert die Hinterbliebenen ab

Anstelle einer Sterbegeldversicherung kann auch eine reguläre Lebensversicherung abgeschlossen werden. Während bei der Risikolebensversicherung während der Laufzeit nur im Todesfall eine Auszahlung erfolgt, wird bei der Kapitallebensversicherung zusätzlich eine Summe vereinbart, die im Erlebensfall mindestens ausgezahlt wird. Bei beiden Varianten werden wie bei der Sterbegeldversicherung vom Versicherungsnehmer monatliche Raten bei der Versicherung eingezahlt. Allerdings wird die zu zahlende Gesamtsumme bei einer Lebensversicherung gewöhnlich deutlich höher vereinbart als bei der Sterbegeldversicherung, denn eine Lebensversicherung ist nicht ausschließlich für die Bestattungskosten da: Vielmehr handelt es sich bei beiden Varianten um eine Versicherung im Rahmen des Hinterbliebenenschutzes, mit der die Familie soll nach dem Tod des Versicherten finanziell abgesichert sein soll. Dabei kann ein Teil der Versicherungssumme selbstverständlich für das Tilgen der Bestattungskosten verwendet werden.

Klassische Alternative zu Versicherungen: das Sparbuch

Natürlich muss es nicht immer eine Versicherung sein, wenn es um die Vorsorge für die eigenen Beerdigungskosten geht. Auch das klassische Sparbuch (oder ein Sparkonto) ist eine sinnvolle Variante: Wer regelmäßig eine bestimmte Summe einbezahlt, kann im Laufe der Jahre eine beträchtliche Summe ansparen, auch wenn aktuell kaum verzinst wird. Diese Form des Vorsorgesparens hat zudem den Vorteil, dass die Raten flexibel angepasst oder ausgesetzt werden können, je nachdem, wie sich die finanziellen Verhältnisse momentan gestalten. Allerdings muss man diszipliniert genug sein, die Einzahlungen nicht immer wieder vor sich herzuschieben. Auch Kapitalanlagen in Aktien oder Fonds dienen nicht allein der eigenen Altervorsorge, sondern werden vererbt und kommen damit den Hinterbliebenen zugute.

Neben einer Rücklage für die Bestattungskosten ist es zudem sinnvoll, eine Verfügung zu erstellen und darin möglichst genau festzuhalten, wie die eigene Beerdigung aussehen soll. So erspart man den Hinterbliebenen nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern auch viele Überlegungen und eventuell Formalitäten. Im Testament sollten diese Wünsche aber möglichst nicht festgehalten werden, da dies oft erst mehrere Wochen nach dem Tod eröffnet wird: Sinnvoller ist eine gesonderte Verfügung, die genaue Angaben zu Bestattungsart, zur Trauerfeier und zu weiteren Punkten enthält.

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 02.01.2020 - 08:40Uhr | Zuletzt geändert am 02.01.2020 - 10:35Uhr
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