Gewässerschau
Görlitz-Zgorzelec. Die Untere Wasserbehörde der Kreisfreien Stadt Görlitz hat eine Gewässerschau der Gewässer 1. Ordnung für den 12. März 2008 angekündigt. Gesetzliche Grundlafe ist der § 98 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146).
Grundstücke dürfen betreten werden
An diesem Tag werden in der Zeit von 9 bis ca. 14.30 Uhr die Gewässer 1. Ordnung besichtigt. Zu diesen Gewässern zählen die Pließnitz, von der Stadtgrenze bis zur Mündung (Fluss-Kilometer 3,5 bis 0), und die Lausitzer Neiße entlang der Stadtgrenze (Fluss-Kilometer 167,8 bis 142,3).
Die Gewässerunterhaltung der Pließnitz und der Lausitzer Neiße erfolgt durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage der Prioritätenliste der Gewässerschau und in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
Die Gewässerschaukommission ist gemäß § 95 Sächsisches Wassergesetz befugt, zur Durchführung ihrer Aufgaben die Grundstücke zu betreten.
-
Aktuelle Wetterlage in Ostsachsen
Görlitz, 31. Mai 2024. Der Landkreis Görlitz kann nach aktuellen Wetterprognosen für ...
-
Heiße Tage, kühle Räume: Die besten Tipps für angenehme Raumtemperaturen
Görlitz, 31. Mai 2024. Mit steigenden Temperaturen im Sommer wird es zunehmend schwieriger, die...
-
Immobilienmarkt Görlitz: Chancen für Käufer und Verkäufer
Görlitz, 25. Mai 2024. Der Immobilienmarkt hat in den vergangenen Jahren eine Achterbahnfahrt e...
-
Farben und Hinweise: Farbtheorie verstehen durch Diamond Painting
Görlitz, 24. Mai 2024. Farbtheorie ist ein Grundpfeiler der bildenden Künste und beeinflus...
-
Urlaubstrends 2024: Wie machen wir dieses Jahr Ferien?
Görlitz, 23. Mai 2024. Die Art und Weise, wie wir Urlaub machen, verändert sich ständ...
- Quelle: /red
- Erstellt am 29.01.2008 - 16:54Uhr | Zuletzt geändert am 29.01.2008 - 16:59Uhr
- Seite drucken