Haushalt genehmigt: Landkreis Görlitz kann loswirtschaften

Haushalt genehmigt: Landkreis Görlitz kann loswirtschaftenLandkreis Görlitz, 17. Januar 2019. Die in der Kreistagssitzung am 19. Dezember 2018 beschlossene Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2019/2020 wurde durch die Landesdirektion Sachsen in vollem Umfang genehmigt. Das Haushaltsvolumen im Ergebnishaushalt beträgt 513 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2019 und 520 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2020.

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Kreisumlagehebesatz sinkt auf 35 Prozent

Kreisumlagehebesatz sinkt auf 35 Prozent
Aus einer Antwort des sächsischen Innenministers aus dem Jahr 2017 auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten und Haushaltsexpertin Franziska Schubert (Bündnis 90/Die Grünen)

Die größten Positionen stellen wie bereits in den Vorjahren die Sozialaufwendungen mit 308 Millionen Euro in 2019 und 311 Millionen Euro in 2020 dar. Aufgrund der positiven Rahmenbedingungen konnte zudem der Kreisumlagehebesatz in beiden Haushaltsjahren auf 35 Prozent abgesenkt werden.

Haushaltsjahr 2019

Für Investitionsvorhaben stehen im Haushaltsjahr 2019 rund 103 Millionen Euro zur Verfügung. Neben der Förderung des Breitbandausbaus mit 73 Millionen Euro sind vor allem Baumaßnahmen an Kreisstraßen in Höhe von 14,1 Millionen Euro und Schulgebäuden in Höhe von vier Millionen Euro geplant.

Haushaltsjahr 2020

Die Auszahlungen für Baumaßnahmen umfassen auch im Haushaltsjahr 2020 circa 22 Millionen Euro. Schwerpunkte bilden neben dem grundhaften Ausbau von Kreisstraßen mit 11,5 Millionen Euro und der Sanierung von Schulgebäuden mit 2,7 Millionen Euro auch der Neubau von Rettungswachen in Höhe von 2,2 Millionen Euro. Für die Förderung des Breitbandausbaus stehen im Haushaltsjahr 2020 weitere 21 Millionen Euro zur Verfügung.


Kommentar:

94 Millionen Euro für die Förderung des Breitbandausbaus, des schnellen Internets also – die hoffentlich gut angelegt werden. Bürgern ist nämlich nur schwer zu vermitteln, weshalb beispielsweise in Friedersdorf, einer der sieben Markersdorfer Ortschaften, erst ein lokales Unternehmen Breitbandkabel verlegt und dann die Deutsche Telekom AG noch einmal parallel dazu.

Auch die Kreisumlage hat es in sich: Einesteils dient sie der Finanzierung der Kreise "von unten", andererseits schafft sie eine gewisse Gerechtigkeit, weil sie finanzkräftigere Kommunen stärker belastet. Ein Problem entsteht, wenn durch einen hohen Kreisumlagehebesatz die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune eingeschränkt wird: "Die Gemeinden dürfen nicht die Gelegenheit zur kraftvollen Betätigung verlieren", hat das Bundesverwaltungsgericht schon 1985 geurteilt. Die oben abgebildete rasante Entwicklung der Kreisumlagehebesätze ist einer am 3. April 2017 veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten und Haushaltsexpertin Franziska Schubert entnommen, die aktuell als Oberbürgermeisterin von Görlitz kandidiert.

Die hohen Kreisumlagesätze haben ein G'schmäckle, weil die aus den Landkreisfusionen entlang der Lausitzer Neiße erhofften Einspareffekte nicht eingetreten sind – im Gegenteil, die Personalkonzentration in der Görlitzer Verwaltungsfarm im Eck zwischen Bahnhofsstraße und Berliner Straße und die damit einhergehenden Bauaufwendungen steigen immer mehr. Dabei kann dem Landkreis Görlitz gar nicht die Erfüllung landkreisfremder Ausgaben vorgeworfen werden und so mancher Bürgermeister muss schlucken, dass anderenorts bereits Kreisumlagehebesätze jenseits der 50 Prozent einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten haben.

Ganz egal, wieviel Geld da ist, knapp ist es immer, da geht es der Verwaltung wie den Leuten,

meint Ihr Thomas Beier

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  • Quelle: red | Kommentar: Thomas Beier | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 17.01.2019 - 17:09Uhr | Zuletzt geändert am 17.01.2019 - 17:55Uhr
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