Risikolebensversicherung: Absicherung für den Fall der Fälle

Risikolebensversicherung: Absicherung für den Fall der FälleGörlitz, 15. August 2019. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung lohnt sich für Personen, die einen Kredit aufnehmen oder die eigene Familie bestmöglich absichern wollen. Die Versicherung schützt im Todesfall des Versicherten die Hinterbliebenen vor finanziellen Engpässen und wird, wenn sie in Kombination mit einem langfristigen und verzinsten Sparvorgang mit Zahlung nach Ende der Laufzeit als Kapitalbildende Lebensversicherung gestaltet wird, von vielen zusätzlich zur Altersvorsorge genutzt. Als reine Risikolebensversicherung kommt es zur Auszahlung nur im Todesfall, was genau der Zweck dieser Versicherung ist: Denn nicht nur die Trauer, auch der Verdienstausfall eines verstorbenen Hauptverdieners kann für Angehörige zur Belastungsprobe werden.

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Arten und Zwecke einer Risikolebensversicherung

Arten und Zwecke einer Risikolebensversicherung
"Tröppele machen Wasser", pflegte die Großmutter zu sagen und hatte Recht: Grundprinzip des Vorsorgesparens ist es, über lange Zeit kleinere Beträge anzuhäufen. Praktisch heißt das, jung anzufangen.

Eine Risikolebensversicherung dient häufig als Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung. Familien stellen mit ihr generell sicher, dass sie für den Ernstfall versorgt sind. Stirbt der Allein- oder Teilverdiener, kann mit der Versicherungssumme ein ausstehender Kredit bedient oder eine Gehaltslücke ausgeglichen werden.

Ehepaare können durch eine verbundene Risikolebensversicherung zwar Beiträge sparen, dennoch sind zwei unabhängige Verträge nach Ansicht vieler Experten sinnvoller. Nicht verheiratete Paare profitieren von sogenannten Über-Kreuz-Verträgen, bei denen jeweils ein Partner den anderen als Bezugsberechtigten absichert.

Police checken für bestmöglichen Versicherungsschutz

Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es im Jahr 2017 rund 84,1 Millionen laufende Lebensversicherungsverträge. Demnach wäre jeder in Deutschland Lebende über eine Lebensversicherung abgesichert – tatsächlich schließen viele Personen jedoch mehrere Policen ab. Doch gerade bestehende Verträge sollten Versicherungsnehmer in Abständen einmal durchsehen: Manche der Kapitalbildenden Lebensversicherungen sind durch den gesunkenen Garantiezins und eine geringe Überschussbeteiligung schlichtweg nicht mehr ausreichend rentabel, bei bestehenden Risikolebensversicherungen hat sich vielleicht die Lebenssituation des Versicherungsnehmers geändert, die Versicherungssumme oder die Höhe der Raten sollten angepasst werden.

Voreilig kündigen sollte man jedoch nicht: Wer eine solche nicht mehr zweckmäßige Police besitzt, ist unter Umständen besser damit beraten, die Beiträge freizustellen oder im Falle der kapitalbildenden Variante die Versicherung zu verkaufen, als damit, sie zu kündigen. Ein Versicherungscheck hilft dabei, die eigene Absicherung auf einen aktuellen Stand zu bringen.

Versicherungssumme von individuellen Faktoren abhängig

Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung werden unterschiedliche Risikofaktoren vom Versicherungsinstitut überprüft. Die Höhe der Versicherungssumme sowie die Bedingungen zur Auszahlung einer Risikolebensversicherung sind an Alter, Beruf, den allgemeinen Gesundheitszustand und eventuell risikoreiche Hobbys des Versicherungsnehmers geknüpft.

Bei der Festlegung der Versicherungssumme sollte berücksichtigt werden, inwieweit Dritte vom Einkommen des Versicherungsnehmers finanziell abhängig sind. Haupt- oder Alleinverdiener einer Familie sollten die Versicherungssumme entsprechend hoch ansetzen. Als Richtwert wird das Drei- bis Fünffache eines Jahresbruttolohns veranschlagt. Dient die Police der Absicherung einer Immobilienfinanzierung oder der Finanzierung eines Hausbaus, entspricht die Summe in der Regel dem Kreditbetrag.

Eine Risikolebensversicherung wird nur dann ausbezahlt, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der Laufzeit verstirbt. Bei einer Kündigung sowie nach Ablauf der Vertragslaufzeit verfallen die Beiträge. Einzelne Versicherungsinstitute bieten in ihren Verträgen jedoch zumindest einen Rückkaufswert im Kündigungsfall. Die Höhe des Rückkaufswerts hängt von der bisherigen Laufzeit der Versicherung ab. Im Sterbefall des Versicherungsnehmers sollte die Auszahlung der festgelegten Versicherungssumme zeitnah erfolgen. Bei bestimmten Todesarten wie Mord oder Suizid kann sich die Auszahlung verzögern oder – je nach Vertrag – sogar verweigert werden.

Nord-Süd-Gefälle beim Versicherungsabschluss erkennbar

Generell werden im Süden der Bundesrepublik die meisten Neuverträge unterzeichnet: So wurde 2013 fast jede fünfte Neu-Police in Bayern abgeschlossen, dicht gefolgt vom Nachbarland Baden-Württemberg. Sachsen belegt mit rund 800 Euro bei den jährlich geleisteten Versicherungsbeiträgen von Neuzugängen einen Platz im Mittelfeld.

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  • Quelle: red | Foto Sparschwein: horstkoenemund / Horst Koenemund, Foto Puppe: blickpixel / Michael Schwarzenberger, beide Pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 15.08.2019 - 08:57Uhr | Zuletzt geändert am 15.08.2019 - 10:37Uhr
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