Wilde Radfahrer – dürfen die das überhaupt?

Wilde Radfahrer – dürfen die das überhaupt?Görlitz, 1. Dezember 2020. Die Corona-Pandemie dazu geführt, dass mehr Leute auf das Rad gestiegen sind. Je mehr Radfahrer unterwegs sind, desto eher kommt es aber zu Konflikten – auch in Görlitz, der Stadt im gleichnamigen radfahrerfreundlichen Landkreis, kennt man das: Da werden Fußwege benutzt, Abstände nicht eingehalten, Straßen trotz Radwegs blockiert und vieles mehr. Viele Görlitzer fragen sich daher: Warum wird das toleriert? Welche Regeln müssen für Fahrradfahrer gelten?

Abb.: Auch auf einsamen Landstraßen müssen Kraftfahrer nicht nur mit dem plötzlichen Auftauschen von Wildtieren rechnen, sondern ebenso mit undisziplinierten Radfahrern. Der Unterschied: Tieren kann man nicht vorwerfen, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu ignorieren.
Symbolfoto: Fabricio Macedo FGMsp, Pixabay License (Bild beschnitten)
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Aus dem Lockdown aufs Rad

Der Lockdown im Frühjahr hat unter anderem zu Kontaktbeschränkungen geführt. Viele Görlitzer haben diese Zeit genutzt, um ihr altes Rad aus dem Keller zu holen und wieder flott zu machen. Doch auch der Fahrradhandel profitiert als eine der wenigen Branchen von der Krise: Die Umsatzzahlen sind deutlich gestiegen, denn Fahrradfahren gilt als schick und ein (alter) neuer Trend. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Drahtesel ein altes oder neues Rad ist, im Online-Shop für Fahrräder oder im Görlitzer Fachhandel gekauft ist. Fakt ist jedoch: Einige Fahrer und ausdrücklich auch Fahrerinnen donnern dabei regelrecht durch die Straßen und achten kaum auf andere Verkehrsteilnehmer. Es ist an der Zeit, die Regeln für alle in Erinnerung zu rufen.

Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer

Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Radfahrer. Was sich logisch anhört, scheint nicht bei allen Drahtesel-Freaks angekommen zu sein. Dabei drohen bei Verstößen sogar Bußgelder und Führerscheinentzug. Immer wieder kommt es zu Streit um Regelverstöße oder rasende Radfahrer.

Straße oder Radweg?

Wo dürfen Radfahrer eigentlich fahren? Ganz einfach: Auf der Straße. Ausnahmen sind Radwege. Sind solche Wege gekennzeichnet, müssen die Radfahrer diese auch nutzen. Ist der Weg mit einem Fußweg kombiniert, gibt es zwei Varianten. In beiden Fällen kennzeichnet dies ein blaues Schild mit Fahrrad und Fußgänger. Dürfen beide gemeinsam den Weg nutzen, ist dazwischen ein waagerechter Strich. Verläuft der Strich jedoch senkrecht, teilt dieses Schild den Weg in zwei Hälften – jeder muss seine Hälfte nutzen. Fehlt ein Schild, darf der Radfahrer den Weg nutzen, muss es aber nicht. Der Bürgersteig ist jedoch ein absolutes Tabu – außer für Kinder: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit Fahrrad den Gehweg benuten, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen es.

Verkehrt in die Einbahnstraße?

Bei Einbahnstraßen gibt es eine klare Regel: Verkehrsteilnehmer dürfen diese nur von einer Seite kommend befahren. Ausnahmen für Pedalisten sind nur dann erlaubt, wenn ein Schild "Fahrräder frei" das Verbotsschild erweitert.

Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Immer wieder kommt es zu Konflikten, wenn mehrere Radfahrer nebeneinander eine Fahrspur blockieren. Grundsätzlich ist das Fahren nebeneinander erlaubt, aber andere Verkehrsteilnehmer dürfen dabei nicht behindert werden. Das heißt: Würde ein schnelleres Fahrzeug durch sie aufgehalten, müssen die Radfahrer hintereinander fahren. Ab 16 Fahrer handelt es sich um einen Verband, in dem das Nebeneinander erlaubt ist, solange Überholmöglichkeiten gegeben sind. Der Verband gilt dann als ein Fahrzeug und ein langsames Fahrzeug ist verpflichtet, überholen zu lassen, wenn viele schnellere hinter ihm sind.

Freihändig und am Handy?

Ein häufiges Missverständnis betrifft das freihändige Fahren oder die Handynutzung. Beides ist nicht erlaubt. Ein Arm muss am Lenker sein. Außerdem müssen Fahrradfahrer wie Autofahrer mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie im Straßenverkehr das Handy nutzen.

Alkohol am Klingeldeckel?

Nach dem Bier in der Kneipe lassen verantwortungsbewusste Autofahrer ihr Gefährt stehen. Bei so manchem Fahrradfahrer ist dies nicht immer so: Sie schwingen sich auf den Sattel und fahren angetrunken nach Hause. Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann sie sogar den Führerschein kosten. Goldene Regel: Wer trinkt, fährt nicht.

Rechts überholen?

Richtig gefährlich wird es, wenn Radfahrer rechts an Autos vorbeifahren. Das schafft brenzlige Situationen für alle Beteiligten. Die Regel ist hier eindeutig: Auch Fahrräder müssen links überholen. Einzig erlaubt ist es, rechts vorsichtig und langsam an wartenden Autos vorbeizufahren – zum Beispiel an Ampeln. Sobald ein Auto fährt, muss jedoch links überholt werden.

Fußgängerzone und verkehrsberuhigter Bereich

Konfliktpotenzial hat auch das Durchqueren von Fußgängerzonen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Fahrradfahrer müssen absteigen. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn ein Schild das Fahren ausdrücklich freigibt. Anders ist es dagegen in einer verkehrsberuhigten Zone. Hier dürfen Räder selbstverständlich fahren. Aber wie für alle Verkehrsteilnehmer gilt hier: Schrittgeschwindigkeit! Wer schneller fährt, muss im Falle eines Falles mit einem Bußgeld rechnen.

Diese kleinen Klarstellungen zeigen: Radfahrer verstoßen schneller gegen die Straßenverkehrsordnung, als sie meinen. Das Gebot der Vorsicht und Rücksichtnahme gilt für alle Verkehrsteilnehmer – und selbstverständlich ebenso das Einhalten der Regeln.

Kommentare Lesermeinungen (3)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Regeln für Radfahrer

Von Ini am 13.05.2021 - 02:03Uhr
Liebe Mitmenschen,

bezugnehmend auf die obenstehenden Kommentare einige Hinweise:

- der Radweg im Jakobstunnel ist nicht benutzungspflichtig (ihn nicht nutzende Radfahrer handeln also vielleicht aus der Perspektive des Autofahrers unangemessen, aber jedenfalls regelkonform)
- sehr viele Einbahnstraßen sind in Görlitz inzwischen entgegen der Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge für den Fahrradverkehr freigegeben
- eine erwachsende Person darf einen unter 10-jährigen Radfahrer auf dem Fußweg begleiten (sogar wenn er unpraktischeres einen Fahrradanhänger mit kleinen Geschwistern dabei hat).

Über die Sinnhaftigkeit dieser Regeln kann man angesichts schmaler Fußwege und schmaler (Einbahn)Straßen trefflich diskutieren. Nichtsdestotrotz stehen sie so in der StVO. Dort stehen übrigens auch, mit welchem Abstand KfZ Radfahrer überholen sollten.

Na, wer weiß, wie viel Cm dieser Abstand betragen sollte?

Radfahrer

Von Jens am 05.01.2021 - 16:51Uhr
Leider werden in Görlitz diese für alle Verkehrsteilnehmer geltenden Regeln sehr oft (insbesondere von millitanten Radfahrern) missachtet. Es wird in allen Einbahnstraßen entgegender Fahrtrichtung gefahren, oft wird der vorhandene Radweg (z.B. Jakobstunnel) nicht genutzt und sich dann aufgeregt, wenn man als Autofahrer überholt.

Rechts überholen ist an der Tagesordnung, selbst wenn man rechts blinkt und abbiegen will. Vorfahrtsregeln interessieren nicht (oder sind nicht bekannt?), Licht am Fahrrad ist oftmals Glückssache, im verkehrsberuhigten Bereich wird (schnell) gefahren usw.

Es sollte meiner Meinung nach auch für Fahrradfahrer eine Führerscheinpflicht mit Schulung der Verkehrsregeln und kostenpflichtiger Prüfung geben, wie für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die E-Bike-Raser!

Seitenabstand beim Überholen

Von M.S. am 04.01.2021 - 23:39Uhr
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass die motorisierten Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen werden, dass der Seitenabstand zum Überholen eines Fahrrades mindesten 1,5 Meter (eineinhalb Meter!) betragen muss, ansonsten darf ein Fahrrad nicht überholt werden.

Oftmals wird man mit wenigen Zentimetern Seitenabstand von Kraftfahrzeugen mit oftmals hoher Geschwindigkeit überholt, was sehr unangenehm und auch gefährlich ist.

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  • Quelle: red | Foto: FabricioMacedoPhotos / Fabricio Macedo FGMsp, Pixabay License
  • Erstellt am 01.12.2020 - 07:09Uhr | Zuletzt geändert am 01.12.2020 - 08:27Uhr
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