Versicherungsschutz gehört ins Sortiment

Versicherungsschutz gehört ins SortimentGörlitz, 14. Juni 2021. Als ob die Umsatzeinbrüche, die besonders der kleinteilige Einzelhandel auch in Görlitz im Zuge der Coronakrise verkraften musste, nicht genug wären: Generell sehen sich Handelsunternehmen zahlreichen Risiken und Gefahren ausgesetzt, die zu existenzbedrohenden Schäden führen können. Aus diesem Grund bieten immer mehr Versicherungsunternehmen spezielle Einzelhandelsversicherungen an.

Abb.: Wo der Redaktionswagen des Görlitzer Anzeigers parkt, wenden sich die Blicke von den Schaufenstern ab und ein Lächeln huscht über die Gesichter. Eine Bedrohung für den Einzelhandel ist das jedoch nicht.
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Individuelle Versicherungen für Einzelhändler

Individuelle Versicherungen für Einzelhändler
Dem innerstädtischen Einzelhandel tun die Görlitzer Stadtfeste und großen Marktveranstaltungen gut. Zwar kaufen die Besucher nicht unbedingt unmittelbar, aber viele sagen: "Hier müssen wir noch einmal zum Einkaufen hin!" – und kommen wieder.
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Der Versicherungsschutz für Einzelhändler kann häufig nach dem Baukasten-Prinzip individuell zusammengestellt werden. So schließen Einzelhändler nur den Schutz ab, den sie wirklich benötigen und der den branchentypischen Besonderheiten des Einzelhandels gerecht wird. Görlitzer Einzelhändler wissen nur zu genau, dass die Lage des Geschäfts nicht nur für den Umsatz entscheidend ist, sondern auch für bestimmte Risiken.

Die Vorteile der Einzelhandelsversicherung

Selbst wenn das Firmenkonzept und die Beratungskompetenz stimmen und das Unternehmen wirtschaftlich gut dasteht, sind Unternehmer im Einzelhandel einigen Risiken ausgesetzt. Schäden aus der Haftpflicht, Schäden am Warenbestand oder an Fahrzeugen und Ertragsausfallschäden können schnell zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.Vor diesem Hintergrund ist ein umfassender Versicherungsschutz für Einzelhandelsunternehmen unerlässlich, um den Fortbestand des Betriebs im Falle eines Schadens zu sichern. Dass blauäugiger Optimismus fehl am Platze ist, zeigt immer wieder der Polizeibericht.

Unabhängig davon, ob ein Blitzeinschlag am Wochenende die Kühlung außer Gefecht setzt und die Ware am Montag verdorben ist oder ob ein Wasserrohrbruch im Objekt Teile des Warenbestandes und des Inventars unbrauchbar macht: Für den Geschäftsinhaber ist entscheidend, dass seine Einzelhandelsversicherung in solchen Fällen schnell und unbürokratisch zahlt.

Der Anspruch des Einzelhändlers ist es gewöhnlich, dass er als Versicherungsnehmer rundum abgesichert ist. Allerdings ist der Ausschluss einzelner Risiken denkbar: Warum sollte sich jemand etwa gegen Wasserschäden versichern, wenn es das Gebäudekonzept durch die Lage der Installationen und Abflüsse verhindert, dass bei einem Rohrbruch ein größerer Schaden entsteht? Ein Überblick über die einzelnen Versicherungen hilft, den eigenen Bedarf zu überprüfen.

Die Geschäftsinhaltsversicherung

Der Warenbestand ist häufig der wertvollste Besitz eines Einzelhandelsunternehmens – unabhängig davon, ob es sich um einen Schuhladen, eine Drogerie oder einen Online-Shop mit Warenlager handelt. Weil es um enorme Werte geht, ist der Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung für die entsprechenden Einzelhändler überlegenswert. Zu bedenken ist zudem, ob neben den Waren auch die Einrichtung des Geschäfts versichert werden soll. Sollte ein Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl oder Hagel, Schnee und Sturm verursacht werden, kommt eine entsprechend abgeschlossene Geschäftsinhaltsversicherung für den Schaden auf – und dies, wenn vereinbart, sogar zum Neuwert.

Ein Beispiel: So kommt eine Versicherung vertragsgemäß für alle Schäden auf, wenn nachts in eine Boutique eingebrochen wird und die Einbrecher teure Bekleidung stehlen und gleichzeitig noch das Inventar zertrümmern; die Versicherung zahlt also über den Wert der gestohlenen Textilien hinaus, indem sie die Kosten des Inventars ersetzt.

Die Transportversicherung

Die Coronakrise hat viele Görlitzer Händler zu einem zusätzlichen Service veranlasst: Neben dem Handel, der in den Geschäftsräumen betrieben wird, bieten sie nun auch Lieferungen an. Angesichts der Entwicklung der Handelslandschaft an sich, die es kleineren Ladengeschäften in Görlitz wie anderenorts immer schwieriger macht, Umsatz und Kosten im nötigen Verhältnis zu halten, ist zudem die Idee, ganz auf den Versandhandel zu setzen, nicht die schlechteste. Ob nun Auslieferung oder Versandhandel: Der Warentransport, selbst wenn es nur der Weg zum Versender ist, gehört dann zum täglichen Geschäft und bringt neue Risiken mit sich. Diese können mit einer Transportversicherung abgesichert werden. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die auf dem Transportweg an Waren entstehen. Dabei spielt es im Allgemeinen keine Rolle, ob die Waren in eigenen oder in geliehenen Fahrzeugen transportiert wurden.

Auch dazu ein Beispiel aus der Praxis: Der Transporter eines Online-Shops für Naturkosmetik ist auf dem Weg zu einem Großkunden. Auf der Landstraße gerät der Transporter ins Schleudern und fährt gegen eine Leitplanke. Bei dem Unfall öffnet sich die Tür der Ladefläche und alle Flaschen, Tiegel und Dosen mit Kosmetikprodukten fallen auf die Fahrbahn. Die Produkte sind nicht mehr zu gebrauchen. Hier greift gewöhnlich die Transportversicherung und zahlt in einem solchen Fall den Schaden.

Tipp:
Wer einen Spediteur beauftragt, sollte sich vergewissern, dass dieser eine Transportversicherung abgeschlossen hat, obgleich der Anbieter die Pflicht hat, darauf hinzuweisen, wenn keine besteht. Wie bei allen Versicherungen kommt es auch bei der Transportversicherung auf die Detailregelungen an. Worauf geachtet werden sollte, ist hier in einem Überblick zusammengefasst.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

In einem Einzelhandelsunternehmen haben der Unternehmer und seine Mitarbeiter täglich mit Menschen zu tun: Neben den Kunden und Interessenten kommen etwa auch Lieferanten, Vertreter und Serviceleute. Kommt jemand in den Räumen oder auf dem Geschäftsgrundstück zu Schaden, kann es schnell passieren, dass der Unternehmer haftbar gemacht wird. Gegen solche Ansprüche, ob nun verursacht durch den Geschäftsführer oder das Personal, sichert eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Dieser Versicherungsschutz deckt alle Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab. Ein Folgeschaden ist ein Vermögensschaden, zu dem es durch einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden gekommen ist, wenn etwa jemand arbeitsunfähig wird oder ein Termin nicht mehr eingehalten werden kann, woraus weitere Schadensansprüche entstehen.

Meist ist es recht knifflig, die Versicherungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung festzulegen, immerhin ist das Risiko sehr abstrakt. So können Versicherungsnehmer in aller Regel nicht vorhersehen, wie hoch ein Schaden, für den sie unter Umständen haftbar gemacht werden, tatsächlich ausfallen wird. Jedoch gibt es Orientierungshilfen, mit denen eine geeignete Versicherungssumme festgelegt werden kann. Als Indikatoren dienen zum Beispiel der Geschäftszweig, das momentane Auftragsvolumen, die Größe des Unternehmens sowie vor allem das genaue Betätigungsfeld. Versicherer raten, eine Versicherungssumme von nicht unter drei Millionen Euro zu auszuwählen.

Dieses einfache Beispiel aus der Praxis verdeutlicht, wann eine Betriebshaftpflichtversicherung greift: Ein Kunde rutscht in einem Ladengeschäft aus, weil einem anderen Kunden ein paar Minuten zuvor eine Flasche Wein auf den Boden gefallen war. Die Mitarbeiter waren mit anderen Kunden beschäftigt und konnten die Flüssigkeit noch nicht wegwischen oder wenigstens mit einem Warnschild auf die Rutschgefahr hinweisen. Die Kleidung des Kunden wird zum Glück nur schmutzig, muss aber professionell gereinigt werden. Für die Reinigungskosten kommt die Betriebshaftpflichtversicherung auf.

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  • Quelle: red | Fotos: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 14.06.2021 - 07:10Uhr | Zuletzt geändert am 14.06.2021 - 09:14Uhr
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