Coronasituation in Landkreis Görlitz

Landkreis Görlitz, 6. April 2021. Es läuft langsam, aber es läuft: 26.583 Erstimpfungen und 17.012 Zweitimpfungen wurden heute mit Stand von gestern in Summe für das Gebiet des Landkreises Görlitz gemeldet. 17 Erwachsene und ein Kind haben sich neu infiziert. Insgeamt haben sich im Landkreis 374 Menschen mit der britischen Variante angesteckt, 283 davon gelten als nicht mehr ansteckend.

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Keine Testpflicht bei medizinisch notwenigen Behandlungen

Die vom Landkreis Görlitz ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 138,49 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung. Aktuell müssen 106 an Covid-19 Erkrankte stationär behandelt werden, 21 davon intensivmedizinisch.

Medizinisch notwendige Behandlungen im Bereich der körpernahen Dienstleistungen sind im Landkreis Görlitz ab sofort auch ohne tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden zulässig, sofern die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist. Dies regelt eine heute als Notbekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises veröffentlichte Allgemeinverfügung. Sie tritt ab Mittwoch, 7. April 2021, 0 Uhr in Kraft und gilt bis auf Widerruf oder Rücknahme.

Eine Übersicht der derzeit bekannten, kostenlosen Testmöglichkeiten im Landkreis ist auf der Internetseite unter http://schnelltest.landkreis.gr zu finden und wird dort stetig erweitert. Sachsenweit bestehende Angebote können hier eingesehen werden: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatests-in-sachsen-9448.html.

Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und am Wochenende von 8 bis 13 Uhr unter 03581 - 6 63-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de erreichbar.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 06.04.2021 - 16:12Uhr | Zuletzt geändert am 06.04.2021 - 16:26Uhr
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