Corona aktuell im Landkreis Görlitz

Corona aktuell im Landkreis GörlitzLandkreis Görlitz, 8. Juni 2021. Per gestern wurden im Landkreis Görlitz gegenüber dem Vortag keine neuen Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Die pro 100.000 Einwohner auf inzwischen rund 21,4 gesunkene Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Tagen unter 50, weshalb ab morgen weitere Einschränkungen zurückgenommen werden.

Abb.: Vorsichtsmaßnahmen gegen Ansteckungen und Hygienekonzepte werden wohl für längere Zeit Veranstaltungen aller Art begleiten. Im Bild die Görlitzer Brüderstraße während des Schlesischen Tippelmarktes 2020.
Foto: © BeierMedia.de
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Vorsicht bleibt angeraten

Zurzeit befinden sich im Landkreis Görlitz 39 an Covid-19 Erkrankte in stationärer Behandlung, neun davon in intensivmedizinischer. Bislang wurden im Kreisgebiet 1.182 Fälle der sogenannten britischen Virusmutante B.1.1.7 nachgewiesen; 16 davon sind noch aktiv und stehen unter Quarantäne. Seit Pandemiebeginn im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 20.357 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Momentan befinden sich 103 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.

Für die Zeit vom 15. Mai bis zum 1. Juni 2021 gibt es im Landkreis Görlitz drei weitere Todesfälle von an Covid-10 Erkrankten zu verzeichnen. Es handelt sich um zwei Frauen und einen Mann im Alter von 72 bis 90 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der bisher mit oder an Corona Verstorbenen im Kreis auf 1.143. Damit ist rund jeder 223 Einwohner nach einer Infektion mit dem Coronavirus verstorben.

Weniger Einschränkungen ab Mittwoch, den 9. Juni 2021

Die anhaltend niedrigen Inzidenzzahlen erlauben auf Basis der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung weitere Schritte in Richtung Normalität, wobei die vorgeschriebenen Kontakterfassungen nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erfolgen müssen:


    • Zu privaten Zusammenkünften im öffentlichen oder privaten Raum dürfen bis zu zehn Personen zusammenkommen, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.

    • Gastronomiebetrieben können ihre Innenbereiche öffnen, wenn eine Kontakterfassung erfolgt. Wenn Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen möchten, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen.

    • Gewerbliche Übernachtungen sind nach vorheriger Terminbuchung und mit Kontakterfassung sowie tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthaltes zulässig.

    • Abweichend von § 16 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind bei Beerdigungen und Eheschließungen bis zu 50 Personen zulässig; die Testpflicht bleibt unberührt.

    • Sogenannter Kontaktsport ist in Innensportanlagen für Gruppen von bis zu 30 Personen unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests und mit Kontakterfassung zulässig; Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.

    • Sportveranstaltungen sind mit Publikum unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig.

    • In den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich in den heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen, in den Schulen der Primarstufe, in den Förderschulen auch oberhalb der Primarstufe sowie in allen Schulen nach § 23 Absatz 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gilt wieder der Regelbetrieb. Es ist also die zeitgleiche Präsenzbeschulung in allen Fächern ohne zahlenmäßige Begrenzung der Schüler zulässig.

Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte sowie genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung, die auf einem PCR-Test beruht, vorzeigen können. Die amtliche Bekanntmachung findet sich auf der Corona-Internetseite des Landkreises Görlitz.

Aufhebung der Impf-Priorisierung

Seit gestern können sich in Sachsen alle Bürger um einen Impftermin bemühen, das gilt auch für alle Impfwilligen ab 14 Jahren. Die Aufhebung der vorgegebenen Priorisierung beim Impfen bedeutet, dass keine Personen mehr wegen Vorerkrankungen, des Alters und des besonderen beruflichen oder persönlichen Umfeldes bevorzugt geimpft werden. Wie das Landratsamt Görlitz mitteilt, hat ein Großteil der bisher priorisierten Menschen bereits eine Corona-Schutzimpfung erhalten.

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Kommentar:

Die Rücknahme einzelner Einschränkungen, die einer weiteren Ausuferung der Coronapandemie entgegenwirken sollten, macht für viele das Leben einfacher, sprich: normaler. Allerdings darf nicht vergessen werden: Das Virus schert sich nicht im geringsten um Schutzverordnungen, sondern profitiert vor allem vom unvorsichtigen Verhalten einzelner, wenn nicht vieler.

Bei allzu sorglosem Umgang mit der schwelenden Pandemiegefahr droht im Herbst eine vierte Infektionswelle. Dann wird die Politik noch stärker in der Zwickmühle sein als im Herbst 2020, als schon einmal die Notwendigkeit strenger Auflagen auf eine gewisse Pandemiemüdigkeit in der Bevölkerung traf. Als Folge wurden die erforderlichen Restriktionen zu spät eingeführt, die zweite Welle war noch nicht abgeebbt, als sie nahtlos in die dritte Welle überging.

Ganz unabhängig von jeder Corona-Schutzverordnung und von jeder Allgemeinverfügung hat es jeder selbst in der Hand, die Verbreitung und damit Vermehrung des Virus möglichst zu verhindern. So gesehen sollten die AHA+L Regeln auf Dauer im Bewusstsein und in bestimmten Situationen Teil des Alltags bleiben,

meint Ihr Thomas Beier

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  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 08.06.2021 - 06:38Uhr | Zuletzt geändert am 09.06.2021 - 09:10Uhr
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