3G im Kreis Görlitz ab 5. Oktober 2021

3G im Kreis Görlitz ab 5. Oktober 2021Landkreis Görlitz, 5. Oktober 2021. Die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wurde vorgestern im Landkreis Görlitz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Seit heute gelten deshalb die weitergehenden Regelungen nach § 7 und § 10 Abs. 3 der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung vom 21. September 2021.

Symbolfoto; Hvesna Harni, Pixabay License
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Nachweispflicht für Geimpfte, Genesene und Getestete

Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontakterfassung für

    • den Zugang zur Innengastronomie,
    • die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
    • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen und Prostitution,
    • den Sport im Innenbereich,
    • den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
    • den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
    • den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
    • die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr,
    • den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich,
    • die Beherbergung, einschließlich der Einrichtungen und Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung gemäß § 11 Abs. 3 Nummer 5 und § 16 Abs. 2 Nummer 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, bei Anreise sowie
    • den Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Integrationskurse, Hochschulen, der Berufsakademie Sachsen, Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen, sowie ähnlichen Einrichtungen, Volkshochschulen, Kunst-, Musik- und Tanzschulen im Innenbereich (einmal wöchentlich).

Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt sind verpflichtet, zweimal wöchentlich einen Testnachweis zu führen. Gerichte und Behörden sind zur Kontakterfassung von Besucherinnen und Besuchern verpflichtet.

Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen darf im Innenbereich mit bis zu gleichzeitig 5.000 Besucher die zulässige Auslastung maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität betragen; soweit vom Veranstalter ausschließlich Besucher zugelassen werden, die einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen Testnachweis nach § 4 Abs. 3 Satz 2 vorlegen, gilt keine Beschränkung der Höchstkapazität.

Bei Großveranstaltungen im Innen- und Außenbereich mit mehr als gleichzeitig 5.000 Besuchern darf die zulässige Auslastung maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität – höchstens jedoch 25.000 Besucher gleichzeitig – betragen.

Die vollständige Bekanntmachung ist unter http://bekanntmachungen.landkreis.gr/ zu finden.

3G in der Praxis

Die 3G-Regel steht für geimpft, genesen oder getestet. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig in vielen Fällen entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV regelt, dass die die zu Grunde liegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegt

a) vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist,
b) im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt oder
c) von einem Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde.

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schülerinnen und Schüler.

Als geimpft gelten Personen, die ihre letzte zur vollständigen Immunisierung notwendige Dosis mindesten vor 14 Tagen erhalten haben. Als genesen gilt, wer ein mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung, die auf einem PCR-Test beruht, vorzeigen kann.

Aktuelles Infektionsgeschehen

Per 4. Oktober 2021 wurden im Landkreis Görlitz gegenüber dem Vortag 16 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Infiziert haben sich neun Erwachsene und sieben Kinder. Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz lag gestern bei 84,2 je 100.000 Einwohner, der Wert des RKI bei 77,0.

Derzeit befinden sich zehn Personen in medizinischer Behandlung in einer Klinik des Landkreises Görlitz, zwei davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung. Im Landkreis Görlitz sind bislang 1.404 Fälle von SARS-CoV-2-Mutationen nachgewiesen worden, 26 davon sind aktuell noch aktiv von Quarantäne betroffen.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis Görlitz 21.010 Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 registriert. Derzeit befinden sich 253 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne. Insgesamt sind bislang 1.165 Personen im Landkreis Görlitz in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben.

Mehr:


    • Formular zum Nachweis der betrieblichen Testpflicht:
      http://coronavirus.landkreis.gr/ (unter Formulare)

    • Kostenlose Schnelltest-Angebote im Landkreis Görlitz:
      http://schnelltest.landkreis.gr/

    • Quarantänepflicht:
      http://coronaabsonderung.landkreis.gr/

    • Aktuelle Reisewarnungen:
      https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen

    • Bürgertelefon im Gesundheitsamt:
      Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de erreichbar.

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  • Quelle: red | Symbolfoto; Hvesna Harni, Pixabay License
  • Erstellt am 04.10.2021 - 23:41Uhr | Zuletzt geändert am 07.03.2022 - 18:49Uhr
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