Corona-Lage im Landkreis Görlitz

Corona-Lage im Landkreis GörlitzLandkreis Görlitz, 19 November 2021. Schaut man auf die Corona-Entwicklung im Landkreis Görlitz, dann kann man ahnen, dass die in Österreich notgedrungen ergriffenen Maßnahmen – Komplett-Lockdown, anschließend weitergehender Lockdown für Ungeimpfte und die Ankündigung einer Impfpflicht – auch Deutschland und damit Sachsen drohen. Diese Entwicklung ist nur zu einem geringen Teil Politikversagen, sondern vielmehr den vielen Coronaleugnern und Impfverweigerern anzulasten.

Abb.: Das Landratsamt an der Bahnhofstraße in Görlitz besteht aus mehreren Gebäudeteilen, Tendenz zunehmend. Im Bild der frühere Packhof.
Foto: © BeierMedia.de
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Vorsicht ist die Mutter der Infektionsvermeidung!

Aktuell wurden im Landkreis Görlitz 515 neue Infektionen – 363 Erwachsene und 152 Kinder – mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag festgestellt. Die durch den Landkreis Görlitz ermittelte Sieben-Tage-Inzidenz ist auf 875,7 je 100.000 Einwohner gestiegen. Der vom Reobert-Koch-Institut veröffentlichte Wert von 334,9 hat im Grunde keine Aussagekraft, weil das Landratsamt Görlitz wegen der Vielzahl der Fälle mit der bearbeitung einfach nicht mehr hinterherkommt. In dem Maße, wie der rückstau aufgearbeitet wird, dürfte die Soieben-Tage-Inzidenz deutlich weiter ansteigen.

165 an Covid-19 Erkrankte müssen im Landkreis Görlitz stationär behandelt werden, 19 davon – zwischen 41 und 90 Jahren als – intensivmedizinisch. 3.238 Personen befinden sich nach positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.

Gegenüber gestern sind drei weitere Todesfälle unter den an Covid-19 Erkrankten im Landkreis Görlitz hinzugekommen. Das treibt die Summe der an Covid-19 Verstorbenen – die Formulierung "mit Covid-19 verstorben" ist genauso intelligent wie "mit Krebs verstorben" – auf 1.201 Personen und damit rund jeden 208. Bewohner des östlichsten Landkreises. Wer von Corona-Schutzmaßnahmen nichts hält, sollte nun registrieren: Die Einschläge kommen näher.

Im Landkreis Görlitz sind aktuell 108 Schulen und 93 Kindertageseinrichtungen bzw. Horte von Coronavirus-Infektionen betroffen. Das betrifft Einrichtungen in fast allen Städten und Gemeinden des Landkreises. In den betroffenen Schulen sind 666 positive Fälle – davon neun Mutationen – zu verzeichnen, in den Kitas und Horten 165 (darunter eine Mutation). In Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen in den Gemeinschaftseinrichtungen befinden sich derzeit 399 enge Kontaktpersonen in Quarantäne.

Änderung der Allgemeinverfügung zur Absonderung

Der Landkreis Görlitz aktualisiert die "Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen", damit die Regelungen den einheitlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen entsprechen. Sie tritt morgen, zum 20. November 2021, in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind:
    • Es wurde stärker herausgestellt, dass Indexfälle – das sind positiv auf das Coronavirus getestete leute – ihre Hausstandsangehörigen und weitere enge Kontaktpersonen über ihr positives Testergebnis informieren müssen.
    • Die Indexfälle haben ihre Hausstandsangehörigen darauf hinzuweisen, dass diese verpflichtet sind, sich abzusondern.
    • Zu informieren sind auch nicht im Hausstand lebende Kontaktpersonen über den Nachweis der Infektion und die Empfehlung zur Testung am vierten oder fünften Tag nach dem Kontakt.
    • Eine sogenannte Freitestung zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung für enge Kontaktpersonen ist frühestens am siebten Tag der Absonderung möglich. Dies gilt unabhängig von der Testart und auch für Schüler.
    • Vollständig geimpfte und asymptomatische Indexfälle können ihre Absonderung frühestens mit einem am fünften Tag vorgenommenen PCR-Test oder einem am siebten Tag vorgenommenen Antigenschnelltest beenden.
    Die "Pendelquarantäne" für positiv getestete Beschäftigte – unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus – zur medizinischen oder pflegerischen Versorgung von an Covid-19 erkrankten Patienten wurde aufgenommen. Die Einrichtung ist zur Benachrichtigung gegenüber dem Gesundheitsamt verpflichtet. Die Genehmigung seitens des Amtes ist nicht notwendig.

Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 16. Januar 2022 und wurde unter bekanntmachungen.landkreis.gr veröffentlicht.

Mehr:
Links zu Informationen zu aktuellen Impfterminen im Landkreis Görlitz, zum Formular zum Nachweis der betrieblichen Testpflicht, über kostenlose Schnelltest-Angebote im Landkreis Görlitz und dier Quarantänepflicht hat die Webseite markersdorf.de in einem Beitrag über die neuen Corona-Regeln für Sachsen, die ab dem 19. November 2021 gelten, bereitgestellt.



Kommentar:

Manchen Leuten muss man es sehr deutlich sagen: Es gibt kein Recht darauf – und übrigens auch keine Garantie – unbeschadet durch eine Pandemie zu kommen, aber es gibt die Pflicht und Schuldigkeit, Infektions- und damit teils hohe Gesundheitsrisiken für sich und andere einzuschränken, wo es nur geht. Wer dieser Logik folgen kann, für den ist eine Impflicht naheliegend.

Wer eine Impfpflicht als Freiheitsberaubung empfindet, irrt: Die Voraussetzung für Freiheit ist stets, dass der Freiheit Grenzen gesetzt werden. Eine pandemische Lage, der niemand entgehen kann, erfordert kollektive Verantwortung. Damit diese wirksam wird, bedarf es gesetzlicher Regelungen wie eben einer Impfpflicht.

Das ist durchaus vergleichbar den Verhältnissen beim Militär: Im Kriegseinsatz hat die Gruppe höhere Überlebenschancen als der Einzelne. Würde jeder für sich in den Krieg ziehen, wären Hopfen und Malz von Beginn an verloren – die Strategen von Clausewitz über Paulus bis Schukow lassen grüßen. Manchmal hilft es auch Pazifisten, sich ein wenig mit Militärgeschichte und -strategie zu beschäftigen, meint Ihr

Thomas Beier

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  • Quelle: red | Kommentar: Thomas Beier | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 19.11.2021 - 15:00Uhr | Zuletzt geändert am 19.11.2021 - 15:52Uhr
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