Welterbe Görlitz: Jetzt bewerben!

Dresden | Görlitz. Nach einem Beschluss des sächsichen Kabinetts vom 20. September 2011 sind nun die Anforderungen für die Welterbe-Bewerbung bekannt. Görlitz wird knapp und prägnant vier Punkte zu beschreiben haben. Das sind die Bezeichnung, Erklärung und geografische Lage der potenziellen Weltwerbe-Stätte, die Begründung des außergewöhnlichen universellen Wertes, Ausführungen zur Unversehrtheit und Echtheit der Stätte und eine vergleichende Analyse der Stätte in Bezug auf ähnliche Stätten auf nationaler und internationaler Ebene. Außerdem fordert das sächsische Kabinett, dass die Finanzierung der Bewerbung erläutert wird und die zu erwartenden Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Region dargelegt werden.

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Görlitz ist gut vorbereitet

Der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick, der bereits im Juli 2011 eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung auf die Welterbe-Bewerbung gegründet hatte, sieht seine Vorgehensweise bestätigt: "Ich bin sehr froh darüber, dass nun endlich Klarheit darüber besteht, welche Anforderungen an unsere Bewerbung gestellt werden und bin überzeugt davon, dass diese Aufgabe, dank unserer guten Vorbereitung, lösbar ist." Jetzt sollen die vorhandenen Unteragen auf ihre Verwendbarkeit geprüft und bei Bedarf entsprechend ergänzt werden, damit die Stadt Görlitz eine überzeugende Bewerbung abliefern kann.

Eine Expertengruppe aus Vertretern von Ministerien, Institutionen, Verbänden, Interessenvertretungen und ICOMOS soll sich mit den Unterlagen der sächsischen Bewerber auseinandersetzen und das Ergebnis dem Kabinett im Juni 2012 zur abschließenden Entscheidung vorlegen. Auf dieser Grundlage beschließt das Kabinett, welche beiden sächsischen Stätten der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Aufnahme in die Tentativliste vorgeschlagen werden.

Die Tentativliste ist die Vorschlagsliste, auf deren Grundlage für die Nominierung (Anmeldung) deutscher UNESCO-Welterbeprojekte zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbeliste) möglich ist. Die Fortschreibung der deutschen Tentativliste ist erforderlich, da die aktuelle Liste voraussichtlich 2016 abgearbeitet sein wird. Die Länder sind daher aufgefordert, bis zum Herbst 2012 zwei Vorschläge pro Bundesland an die Kultusministerkonferenz zu melden.

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  • Quelle: red | Fotos: BeierMedia.de
  • Erstellt am 21.09.2011 - 03:11Uhr | Zuletzt geändert am 21.09.2011 - 03:55Uhr
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