Paulicks Kritik bestätigt

Görlitz-Zgorzelec. Es ist unstrittig, dass den vom Hochwasser betroffenen Personen, Unternehmen und Vereinen schnelle und unbürokratische Hilfe zuteil werden muss. In diesem Sinne sind die jetzt von der Sächsischen Staatsregierung beschlossenen Hilfen ein erster Schritt. Es ist aber genauso notwendig, kritischen Hinweisen, wie z.B. denen des Görlitzer Oberbürgermeisters Joachim Paulick nachzugehen, wonach Kredite nicht in jedem Fall das geeignete Mittel für die Betroffenen sind, so SPD-Landtagsmitglied Thomas Jurk. Dabei sollten die sächsischen Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe von 2002 genutzt werden.

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Hochwasserhilfe muss den Anforderungen gerecht werden

Was die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur angeht, dürften zinsverbilligte Kommunaldarlehen bei ohnehin schon hoch verschuldeten Städten und Gemeinden kein geeignetes Mittel sein, so Kurk weiter. Für diese Zwecke sollten Mittel aus dem Landeshaushalt bzw. dem Aufbauhilfefonds Sachsen 2002 eingesetzt werden. Der Aufbauhilfefonds Sachsen 2002 war für die Beseitigung der damaligen Hochwasserschäden eingerichtet worden und verfügt derzeitig noch über ein Volumen von 445 Millionen Euro.

Informationswege aufarbeiten


Die Fragen der rechtzeitigen Alarmierung vor dem nahenden Hochwasser müssten lt. Jurk sicherlich noch sehr detailliert aufgearbeitet werden.

Besonders wichtig scheint ihm die Errichtung eines dichten Pegelmessstellennetzes an der Neiße.

Mobilfunk ausbauen

Die Kommunikationsdefizite infolge nicht vorhandener Mobilfunknetze auf deutscher Seite müssten den großen Mobilfunkbetreibern zu denken geben, meint Jurk. Auch zur Kriminalitätsbekämpfung sollten Sächsische Staatsregierung und Mobilfunkbetreiber eine Lösung für die immer noch vorhandenen ,,Funklöcher“ entlang der Neiße finden.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Grundschuldeintragung für Hilfsdarlehen?

Von Hermann Schwiebert am 13.08.2010 - 17:06Uhr
Ich verstehe, dass es Eigentümer gibt, die nicht in der Lage sind, neben den bestehenden Hauskrediten einen weiteren Kredit zu bedienen. So würde ohne finanzielle Hilfe nur der Verkauf der Immobilie zu einem nicht gebotenen Zeitpunkt bleiben.

Andererseits dürfen die in Frage kommenden Eigentümer nicht besser gestellt werden als diejenigen, die sich finanziell aus Rücklagen oder ähnliches selbst helfen können bzw. jahrelang in eine Elementarversicherung hohe Beiträge eingezahlt haben.

Evtl. ergibt sich für die zu sanierende Immobilie ja auch einen Wertzuwachs, der nicht durch die Kraft der Eigentümer zustandegekommen ist.
Wie kommt man aus diesem Dilemma heraus.

Mein Vorschlag wäre folgender:

Es wird geholfen durch ein zur Zeit nicht rückzahlbares Darlehen. In Darlehenshöhe wird aber zugunsten der Stadt Görlitz das Grundstück mit einem Sanierungsvermerk belastet. Die vorrangigen Gläubiger müssen dem Sanierungsvermerk den Vorrang geben.

So wird folgendes sichergestellt:
1. Die vorrangigen Gläubiger erlangen keinen Vorteil durch die aus Fremdmitteln durchgeführte Sanierung.
2. Bei Verkauf der Immobilie ist aus dem Verkaufserlös zunächst das Darlehen der Stadt Görlitz zurückzuzahlen.

Was halten Sie von dieser Konstellation?

Freundliche Grüße

Hermann Schwiebert

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 11.08.2010 - 16:18Uhr | Zuletzt geändert am 11.08.2010 - 16:55Uhr
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