Görlitzer Wiederaufbauplan von Landesdirektion bestätigt

Dresden | Görlitz-Zgorzelec. Die Landesdirektion Dresden hat den Wiederaufbauplan der Stadt Görlitz zur Beseitigung von Schäden des Sommerhochwassers 2010 bestätigt. Der Plan umfasst insgesamt 32 Maßnahmen, unter anderem aus den Bereichen Schulhausbau, Sportanlagen, Kindertagesstätten, Straßen- und Brückenbau sowie Hochwasserschutz und Siedlungswasserwirtschaft. Mit einer anerkannten Schadenshöhe von ungefähr 9,8 Millionen Euro gehört der Görlitzer Wiederaufbauplan zu den umfangreichsten im Dresdner Direktionsbezirk.

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Freistaat gewährt neunzigprozentige Förderung

Mit großer Freude hat der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick die Pressemitteilung der Landesdirektion Dresden vom 11. März 2011 zur Kenntnis genommen,wonach der Görlitzer Wiederaufbauplan bestätigt und die Schadenshöhe anerkannt wurde: „Gut ein dreiviertel Jahr nach der Flutkatastrophe haben wir nun Gewissheit, dass die kommunalen Schäden nach Prioritätensetzung behoben werden können. Ein großer Teil der Investitionen ist im Ortsteil Hagenwerder/ Tauchritz erforderlich. Mein Dank gilt dem Freistaat Sachsen, der uns hier in der Regel eine 90-prozentige Förderung gewährt. Wir werden uns nun schnellstmöglich um die Beantragung der Fördermittel bemühen sowie den erforderlichen Stadtratsbeschluss vorbereiten. Letztlich muss dann im Zusammenhang mit dem Haushalt 2011 und 2012 über die Realisierung der Maßnahmen im Hoch- sowie Straßen- und Tiefbau entschieden werden.“

Löwenanteil für den Sport


Die größten Bauvorhaben, deren Gesamtsumme sich auf fast 8 Mio. Euro beläuft, sind die Ersatzneubauten für die Sporthalle im Ortsteil Hirschwinkel (anerkannte Schadenshöhe: 1.783 Mio. Euro) sowie für das Sportzentrum (4.950 Mio. Euro) und eine Kindertagesstätte (1.189 Mio. Euro) im Ortsteil Hagenwerder. Die Ersatzneubauten werden nötig, weil sich die Einrichtungen bisher in stark hochwassergefährdetem Gebiet befanden und Schäden im erlittenen Ausmaß künftig verhindert werden sollen.

Transparenz

Mit dem Dokument erhält die Stadt Görlitz die offizielle Bestätigung, welche ihrer im Zuge der Flut vom Sommer 2010 zerstörten Straßen, Brücken, kommunalen Gebäude und Einrichtungen als regulierungswürdig anerkannt sind. Zusätzlich werden zu jedem anerkannten Schadensfall die einschlägige Förderrichtlinie und die zuständige Förderstelle benannt.

Jetzt kommt die Mühe der Antragstellung

Die Stadt kann jetzt daran gehen, die Schadensbehebung umfassend zu planen und umzusetzen sowie die dafür verfügbaren Fördermittel zu beantragen. Die einschlägigen Förderrichtlinien sind für Fälle der Beseitigung anerkannter Hochwasserschäden in der Regel mit neunzigprozentigen Fördersätzen ausgestattet. Schon vor der Übergabe des Wiederaufbauplans war es allerdings möglich, mit der Beseitigung von Hochwasserschäden an kommunaler Infrastruktur zu beginnen, wenn dies unaufschiebbar war, um das kommunale Leben aufrechtzuerhalten.

Landesdirektion ist fast durch


Die Erfassung und Bestätigung von Schäden aus dem Sommerhochwasser 2010 steht im Direktionsbezirk Dresden kurz vor dem Abschluss. Zu einzelnen Schadensfällen sind fachliche Prüfungen durch Gutachter, Fachreferate und Bewilligungsstellen sowie letzte Konsultationen mit betroffenen Kommunen noch im Gange.

Der Hunderste!


Der Görlitzer Plan ist der insgesamt einhundertste, der im Direktionsbezirk Dresden abschließend geprüft und an eine Kommune oder einen Zweckverband ausgereicht werden konnte.

Insgesamt wird sich das Sommerhochwasser 2010 im Direktionsbezirk in voraussichtlich 144 Wiederaufbauplänen niederschlagen, davon 120 für betroffene Städte und Gemeinden, 19 für kommunale Zweckverbände sowie je einer für die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 11.03.2011 - 17:38Uhr | Zuletzt geändert am 11.03.2011 - 17:51Uhr
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