Deineges Wahl wohl gültig

Landratsamt Görlitz. Siegfried Deinege hat am 22. April 2012 bei der Oberbürgermeister-Wahl zu Görlitz die meisten Stimmen auf sich vereinigen können. Ein Görlitzer Bürger glaubt jedoch, dass die Wahlberechtigten jederzeit hätten zwei Stimmen abgeben können und deshalb gegen das Wahlergebnis Einspruch erhoben. Diesen Einspruch gegen die Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Görlitz hat das Landratsamt Görlitz nun mit Bescheid vom 29. Mai 2012 als unzulässig zurückgewiesen.

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Landratsamt Görlitz: Alles ordnungsgemäß, keine Fehler!

Thema: Oberbürgermeisterwahl Görlitz

Oberbürgermeisterwahl Görlitz

Am 26. Mai 2019 wird in Görlitz im ersten Wahlgang über einen neuen Oberbürgermeister resp. eine neue Oberbürgermeisterin abgestimmt. Amtsinhaber Siegfried Deinege tritt nicht noch einmal an.

Aus Sicht des Landratsamtes wurde der Einspruch schon deshalb zurückgewiesen, weil es nur ein einzelner Einwohner war, der ihn eingelegt hatte - dem Einspruch war nicht die erforderliche Mindestzahl von hundert Wahlberechtigten beigetreten.

Aber selbst das hätte nichts genützt, denn nach Ansicht des Landratsamtes war der Einspruch auch nicht begründet. "Es gibt keine Anzeichen dafür, dass Wähler mehr als eine Stimme abgegeben haben", heißt es in einer Pressemitteilung des Amtes.

Im Fall, der dem Einspruch zugrunde liegt, habe sich der örtliche Wahlvorstand ordnungsgemäß verhalten, eine doppelten Stimmabgabe sei nicht möglich gewesen. Auch bei der Wahlprüfung wurden keine sonstigen Fehler festgestellt, die zu einer Ungültigkeit der Wahl führen könnten.

Die Frage ist nun, in der Einsprechende sich mit der Zurückweisung zufrieden gibt oder - innerhalb eines Monats - beim Verwaltungsgericht Dresden gegen die Entscheidung des Landratsamtes Görlitz klagt.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 30.05.2012 - 16:45Uhr | Zuletzt geändert am 30.05.2012 - 16:59Uhr
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