Vortrag zum Thema Vorsorge

Görlitz, 10. August 2016. Im Görlitzer Malteser Krankenhauses St. Carolus hält Dr. oec. Götz Pahl einen Vortrag rund um das , was für den "Fall der Fälle" - wie einer schweren Erkrankung - zu regeln ist. Stichworte sind die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Dr. Pahl ist Co-Autor des "Persönlichen Vorsorge-Ordners", den er im Vortrag ebenfalls erläutern wird.
Abbildung: Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können ein selbstbestimmtes Leben nahezu unmöglich machen. Deshalb sind vorsorgliche Überlegungen und Vorbereitungen wichtig.

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Übersichtlichkeit und Klarheit in rechtlichen Fragen wichtig

Vorsorge zu treffen ist heute in vielen Bereichen selbstverständlich - Versicherungenen leben davon, dass Menschen unerwartete Ereignisse einkalkulieren und ihre Vorangst, sei sie nun begründet oder nicht, damit abmildern. "Auf den Notfall sollte aber auch in rechtlicher Hinsicht jeder vorbereitet sein", weiß Dr. Pahl, der in Görlitz als pensionierter Bankdirektor bekannt und inzwischen Berater auf dem Gebiet der Vorsorge ist.

Hintergrund: Wenn jemand durch Unfall oder Krankheit nicht mehr handeln und entscheiden kann, benötigen Angehörige einen schnellen Überblick über die persönlichen Dinge des Betroffenen, ebenso, wenn jemand verstorben ist. Nur mit genauen Informationen und verbindlichen Unterlagen können Ehegatten, Kinder oder andere Angehörige rechtswirksame Vollmachten für eine Person ausüben. Außerdem müssen sie wissen, was und wo zu veranlassen oder abzumelden ist.

Der "Persönliche Vorsorge-Ordner" als Ordnungshilfe für den schnellen Überblick


Dieser Ordner ist eine Empfehlung, wie alle wichtigen Informationen, Dokumente und Unterlagen nach Themen wie Urkunden, Verträge, Versicherungen, Konten, Bestattungsvorsorge, Testament, Vollmachten und Verfügungen gesammelt und geordnet werden können. Außerdem sind ausführliche Erläuterungen zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen enthalten.

Dr. Pahl hält wegen des hohen Interesses seinen Vortrag in diesem Jahr bereits zum wiederholten Mal. Anschaulich will er informieren, was zu tun ist, damit im Ernstfall alles geregelt ist: "Ich möchte den Zuhörern damit eine wirksame Lebenshilfe an die Hand geben."

Wie verbindlich ist meine Patientenverfügung?

Die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist ein beesonders sensibles Thema. Dazu hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 in dritter Lesung das "Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" beschlossen, das die Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen regelt und mit September 2009 in Kraft getreten ist. Alle in diesem Gesetz aufgenommenen Änderungen und Regelungen werden von Dr. Pahl ebenfalls erläutert. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch mit dem Referenten.

Hingehen!
Dienstag, 16. August 2016, 18.30 Uhr,
Veranstaltungsraum im 3. Obergeschoss des Malteser Krankenhauses St. Carolus,
Carolusstraße 212, 02827 Görlitz.
Eintritt und Parken sind frei!

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  • Quelle: red | Foto Narkose: Stefan Schranz, Foto OP-Saal: tpsdave / David Mark, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 10.08.2016 - 09:33Uhr | Zuletzt geändert am 11.08.2016 - 00:58Uhr
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