Vorsorge für den eigenen Tod: Teil 2

Vorsorge für den eigenen Tod: Teil 2Görlitz, 31. März 2020. Der Tod ist unausweichlich und obgleich in Vorbereitung darauf bestimmte Angelegenheiten schon in jungen Jahren geregelt werden sollten, wird dies mit zunehmendem Alter immer dringlicher. Heute der zweite der beiden Artikel zu diesem Thema.

Die Pfarrkirche St. Peter und Paul, kurz Peterskirche genannt, ist eine der größten und bedeutendsten Hallenkirchen in Mitteldeutschland
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Verfügungen, Wünsche und Kontinuität

Verfügungen, Wünsche und Kontinuität
Auf dem Jüdischen Friedhof zu Görlitz
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Während es im ersten der beiden Artikel um die Festlegung und Durchsetzung des letzten Willens ging, stehen nachfolgend Regelungen für den Fall der eignen Entscheidungsunfähigkeit und jene Sachen und Angelegenheiten, in denen man sich eine Weiterführung wünscht, ohne dafür verbindliche Regelungen treffen zu wollen, im Fokus.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Eine Patientenverfügung greift, wenn ein Patient über bestimmte medizinische Maßnahmen nicht mehr selbst entscheiden kann, beispielsweise wenn er im Koma liegt. Wer eine Patientenverfügung erstellen will, kann auf Textbausteine des Bundesgesundheitsministeriums zurückgreifen.

Klarheit schafft zudem, wer eine Organspendeerklärung abgibt; allerdings muss ein gegebenenfalls erklärter Wunsch nach einer Therapiebegrenzung mit einer Zustimmung zur Organspende abgeglichen werden. Textbausteine zur Organspendeerklärung finden sich in diesem Arbeitspapier der Bundesärztekammer am Ende des Textes.

Für eine Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson festgelegt werden, die den Willen eines nicht mehr Geschäfts- oder Einwilligungsfähigen ausdrückt und vertritt. Ein Formular für die Vorsorgevollmacht bietet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) neben Beratungsbroschüren zum Download an.

Mit einer Betreuungsverfügung – hier das Formular für die Betreuungsverfügung zum Download – kann man dem Betreuungsgericht mitteilen, wen man gegebenenfalls als Betreuer oder als Ersatz für die Wunschperson haben möchte, ebenso lassen sich Personen von der Betreuung ausschließen.

Was am Herzen liegt

Dieser Bereich beinhaltet zwar keine rechtlichen Verbindlichkeiten und wird auch vom Gesetzgeber im Grunde nicht erfasst, ist vielen aber dennoch wichtig. Hier geht es um das Bewahrenswerte eines Lebens, etwa Familienerbstücke mit geringem materiellen, aber hohem ideellen Wert für den Erblasser oder für die Familie wichtige Erinnerungen in Fotoalben, Ton oder Videoaufnahmen. Zwar kann all das als Vermächtnis ins Testament aufgenommen werden – doch ob sich der oder die damit Bedachte wirklich in jedem Falle darüber freut? Auf jeden Fall sollten diese Sachen mit ihrem Aufbewahrungsort und vielleicht einem Hinweis, weshalb sie besonders sind, aufgelistet werden, in vielen Fällen ist es jedoch durchaus denkbar, die Erben selbst über die Verteilung und den weiteren Verbleib entscheiden zu lassen – natürlich nur, wenn die Verhältnisse entsprechend harmonisch sind.

Für manchen ist die Überlegung, was einem nun denn am meisten am Herzen liegt, zugleich Anlass, eigene Erinnerungen festzuhalten, in Schriftform auf Papier oder als Ton- oder Videoaufzeichnung. Als Minimum sollte man Fotos beschriften, über die Generationen hinweg ist das Vergessen sonst enorm. Oft bedauern die Nachfahren, wenn Personen auf Fotos nicht mehr zugeordnet werden können.

Eine spezielle Herausforderung sind Nachlässe von Künstlern und Schriftstellern. “Zusammenhalten oder nicht?”, ist oft eine Frage der Erben. Da bleibt nur, sich möglichst mit Experten zu beraten, Ansprechpartner gibt es viele, vom Deutschen Kunstarchiv über privatwirtschaftliche oder als Verein organisierte Archive für Künstlernachlässe. Erste Informationen bieten die Kulturstiftung der Länder sowie viele weitere, im Internet leicht zu findende Quellen. Hilfreich ist, wenn Künstler ihr Werk selbst katalogisiert haben und ein Nachweis über Leihgaben besteht. Manche haben ihr Werk zur Vernichtung bestimmt, manche es mit Hilfe einer Stiftung der Verwandschaft entzogen – dieser Artikel von Loretta Würtenberger über den Umgang mit Künstlernachlässen nennt viele Beispiele.

Kontinuität

Für die Nachkommen ist es hilfreich, wenn wichtige Dokumente leicht auffindbar sind, wozu bei größeren Nachlässen ein Verzeichnis dieser Dokumente samst Aufbewahrungsort empfehlenswert ist. Unternehmer sollten zudem Regelungen für Zeiten der eigenen Handlungsunfähigkeit oder den Todesfall treffen, die über den Eigentumsübergang hinaus das Fortbestehen oder die Abwicklung des Unternehmens betreffen; festgehalten werden sollten wichtige Ansprechpartner wie Steuerberater oder Geschäftsfreunde, die zu informieren sind.

Auch Zugangsdaten für digitale Systeme, auf denen private oder betriebliche – sprich vertrauliche – Daten gespeichert sind, müssen auffindbar sein. Ein typischer Fall sind Passwörter für Computer. Der Markersdorfer Unternehmensberater und Medienunternehmer Thomas Beier favorisiert dafür einen zentralen Ort, wo Zugänge wie Internetadressen, Passwörter, Benutzernamen und PINs zu für relevante Websites, für E-Mail-Postfächer und zu anderem mehr hinterlegt werden – aber keinesfalls als Klartext, sondern codiert. Der Zugang zu diesem System und den Code für die Entschlüsselung der Zugänge kann im Testament hinterlegt werden. Wie man einen solchen Code für sich erstellt? Darüber schweigt sich Beier, der als ehemaliger Funker auf diesem Gebiet Erfahrungen hat, zumindest in der Öffentlichkeit aus. Eine einfache Möglichkeit seien aber Tabellen, die beispielsweise gleichlautende Zeichen oder Zeichenfolgen in Passwörtern, die sich generell unterscheiden sollten, mehrere unterschiedliche Codes zuordnen. Nur wer den Zugang zum Speicher – ob nun als Akte oder auf einem Datenträger – habe und zugleich die Codetabelle, könne den Inhalt entschlüsseln. Für Beier wichtig: "Die Codes müssen so angelegt sein, dass sie mit einfachen Mitteln nicht zu knacken sind. Außerdem sollten sie, um nicht in falsche Hände zu gelangen, keinesfalls elektronisch gespeichert werden."

Fazit:
Je komplizierter die Familienverhältnisse sind, umso wichtiger ist es, sein Erbe zu regeln. Gerade Patchworkfamilien sollten dafür Fachberatung in Anspruch nehmen; gleiches gilt für größere Vermögen oder besondere Schritte wie etwa die Gründung einer Stiftung. "Ein Testamentsvollstrecker”, fasst Finanzconsultant und Testamentsvollstrecker Rolf Domke den Abschnitt aus dem am 30. März 2020 veröffentlichten ersten Teil des Artikels über die Vorsorge für den eigenen Tod zusammen, “wird grundsätzlich immer dann wichtig, wenn es minderjährige Erben gibt, diverse Eigentumsstücke beziehungsweise Vermögensgegenstände unterschiedlich verteilt werden sollen, bei Enterbungen und immer dann, wenn die gesetzliche Erbfolge verändert werden soll."

Zu einem möglichst langen und glücklichen Leben, das jedem zu wünschen ist, gehört die beruhigende Gewissheit, seine Angelegenheiten geregelt zu haben. Vielleicht ist ja gerade jetzt Zeit dafür vorhanden.

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  • Quelle: red | Foto Kirche: © BeierMedia.de, Foto Friedhof: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 31.03.2020 - 07:09Uhr | Zuletzt geändert am 01.04.2020 - 12:17Uhr
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