Bekanntmachung für Abfahrtsstellen der Stadtrundfahrten in Görlitz

Bekanntmachung für Abfahrtsstellen der Stadtrundfahrten in GörlitzGörlitz, 26. August 2021. Zu den Aufgaben der Görlitzer Stadtverwaltung gehört es unter anderem, den öffentlichen Raum zu verwalten und für ausreichend Geld im Stadtsäckel zu sorgen – wobei letzteres als illusorisch erscheinen mag, weil die Begehrlichkeiten, die ein Stadtsäckel weckt, regelmäßig größer sind als dessen Inhalt.

Abb.: Bei Stadtrundfahrten in Krakau (Kraków) kommen die unterschiedlichsten E-Mobile, die zugleich eine Art speziellen Nahverkehr für Touristen bieten, zum Einsatz
Foto: © BeierMedia.de
Anzeige

Stadtverwaltung Görlitz schafft Klarheit

Stadtverwaltung Görlitz schafft Klarheit
Geruhsamer gelangt man mit einer der vielen prächtigen Pferdedroschken durch die alte polnische Königsstadt
Foto: © BeierMedia.de

Nun hat die Stadtverwaltung Görlitz die Bereitstellung von Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum in Görlitz für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen auf dem Obermarkt (630 Euro monatlich) und mit elektrobetriebenen Fahrzeugen auf der Fleischerstraße (420 Euro monatlich) bekanntgemacht.

Motorisierte Stadtrundfahrten

Demnach stellt die bei Touristen beliebte Neißestadt ausgewiesene Abfahrtsstellen für Stadtrundfahrten mit flüssigkraftstoffbetriebenen Motordroschken auf dem Obermarkt und mit elektrobetriebenen Fahrzeugen auf der Fleischerstraße in Görlitz per Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz zur Verfügung.

Die Sondernutzung beginnt am 20. September 2021 und endet am 31. Oktober 2021. Analog öffentlicher Haltestellen sollen die Abfahrtsstellen von den Fahrzeugen der Stadtrundfahrten grundsätzlich nur zum Ein- und Aussteigen der Stadtrundfahrtteilnehmer angefahren werden. Dabei dürfen die Fahrzeuge höchstens 15 Minuten vor der Abfahrt und nicht länger als 15 Minuten nach dem Ausstieg auf der Abfahrtsstelle verbleiben. Deutlich: Das Warten oder Abstellen von Fahrzeugen über diese Zeitspanne hinaus ist nicht erlaubt.

Biodynamische Stadtrundfahrten

Außerdem stellt die Stadtverwaltung Görlitz Abfahrtsstellen am Kaisertrutz für naturgemäß heu- und haferbetriebene Stadtrundfahrten mit Pferdedroschken (105 Euro monatlich) per Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz am Kaisertrutz bereit. Diese Nutzung beginnt und endet ebenfalls wie oben bereits genannt.

Und sonst?

Denkbare Stadtrundfahrten mit Multisitzfahrrädern, Ochsengespannen und Ziegenwägelchen werden – noch – nicht erfasst. Die einmalige Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis beträgt jeweils 25 Euro.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Fotos: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 26.08.2021 - 11:19Uhr | Zuletzt geändert am 26.08.2021 - 12:40Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige