Kunnerwitzer Interessen bei Südwestumgehung beachten
Görlitz-Zgorzelec. Die Stadt Görlitz setzt sich seit langer Zeit für den Bau der „S 111a - Südwestumgehung Görlitz“ ein. Der Bau dieser wichtigen Verbindungsstraße ist aus Sicht der Stadt Görlitz "zwingend notwendig, um sowohl das Industrie- und Gewerbegebiet Hagenwerder besser anzubinden als auch die Erreichbarkeit des Berzdorfer Sees zu verbessern". Die Straße würde außerdem zur Verkehrsentlastung der Görlitzer Innenstadt und angrenzender Stadt- und Ortsteile hinsichtlich des Durchgangs- und Schwerlastverkehrs beitragen. Bei aller Unterstützung - die Entscheidung über die Realisierung des Straßenbauvorhabens obliegt nicht der Zuständigkeit und Verantwortung der Stadt Görlitz.
Beide Bauabschnitte S 111a sollen zeitgleich realisiert werden
Für den ersten Bauabschnitt zum Bau dieser neuen Staatsstraße S 111a (B 6 bis S 111) hat die zuständige Landesdirektion Dresden ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. So en Planfeststellungsverfahren ist ein streng formalisiertes Genehmigungsverfahren zur umfassenden Entscheidung über die Zulässigkeit einer Straßenbaumaßnahme und verläuft in mehreren Phasen: Von der Planerstellung, dem Einreichen des Planes bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, das Anhörungsverfahren/öffentliche Auslegung über die Erörterung und die Weiterleitung der Anhörungsergebnisse bis zum Planfeststellungsbeschluss.
Nach der ersten Auslegung der planerischen Unterlagen im Sommer 2004 wurde das Verfahren für die S 111a fortgeführt, indem die vom zuständigen Straßenbauamt überarbeitete Planung vom 3. Dezember 2009 bis 13. Januar 2010 öffentlich ausgelegt wurde. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat auch die Stadt Görlitz fristgerecht ihre Stellungnahme zu den Planunterlagen abgegeben.
Oberbürgemeister Paulick appelliert für Kunnerwitzer Interessen
Ergänzend dazu will Oberbürgermeister Joachim Paulick nun in einem weiteren Brief an die Landesdirektion Dresden appellieren, das Verfahren für den zweiten Bauabschnitt, die Ortsumfahrung Kunnerwitz, zügig durchzuführen und möglichst beide Bauabschnitte zeitgleich zu realisieren. „Für die Kunnerwitzer Einwohner ist der Bau des ersten Abschnittes losgelöst vom zweiten nicht zumutbar, darunter würde die Wohn- und Lebensqualität im Ort in erheblicher Weise leiden. Eine Zunahme der Verkehrsdichte und des damit verbundenen Lärms wäre unweigerlich zu erwarten, deshalb kann ich eine weitere Belastung der Kunnerwitzer nicht gutheißen“, argumentierte der Görlitzer Oberbürgermeister.
Die Landesdirektion hat die Erörterung für das zweite Quartal 2010 angekündigt, ein möglicher Termin für den Baubeginn steht noch in den Sternen.
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- Quelle: red
- Erstellt am 23.03.2010 - 02:18Uhr | Zuletzt geändert am 23.03.2010 - 02:29Uhr
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