Urlaubsrisiko Tierseuche

Dresden. Angesichts der weltweiten Verbreitung bedeutender Tierseuchen stellt die Mitnahme von tierischen Erzeugnissen aus Drittländern, die nicht frei von diesen Tierseuchen sind, ein erhebliches Tiergesundheitsrisiko dar. Zur Zeit sind neue Fälle von Maul- und Klauenseuche in der Türkei und Ägypten sowie Fälle von Schweinepest in Rumänien aufgetreten. Verbote bezüglich der Geflügelpest bestehen weiterhin.

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Mitbringsel im Gepäck sind manchmal gefährlich

Wer seinen Urlaub in einem Drittland verbringt, sollte an die Seuchengefahren denken und bei der Heimreise die entsprechenden Bestimmungen beachten. Tierische Produkte, die Privatpersonen bei der Einreise zum persönlichen Gebrauch mitführen, unterliegen den gleichen veterinärrechtlichen Anforderungen, die auch für den Handel gelten. Sie müssen aus einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Drittland stammen und von einer dem Erzeugnis entsprechenden Gesundheitsbescheinigung begleitet sein.
Ausgenommen von diesen Verboten sind Säuglingsnahrung und diätetische Nahrungsmittel.

Für Länder, die hinsichtlich ihrer Tierseuchensituation den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt sind, gelten Ausnahmen beim Mitführen von tierischen Erzeugnissen zum persönlichen Verbrauch in geringen Mengen. Zu diesen Ländern gehören Andorra, die Färöern, Grönland, Island, Lichtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz.

Wie das Gesundheitsministerium in Dresden mitteilt, wird die Einhaltung dieser Vorschriften an allen Zollstellen der Flughäfen, Häfen und Straßenübergängen bei der Einreise kontrolliert. Nicht einfuhrfähige Erzeugnisse werden beschlagnahmt und kostenpflichtig für den Betroffenen entsorgt. Um sich diese Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollten die Urlauber die Aushänge am Einreiseort und die Hinweise ihrer Reiseveranstalter beachten.

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  • Erstellt am 29.07.2006 - 13:44Uhr | Zuletzt geändert am 29.07.2006 - 13:56Uhr
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