Fördergebietskarte 2014 bis 2020 veröffentlicht – Höchstförderstatus futsch

Fördergebietskarte 2014 bis 2020 veröffentlicht – Höchstförderstatus futschBerlin | Landkreis Görlitz, 11. April 2014. Darauf haben die Fördermittel-Junkies gewartet: Bund und Länder haben die neue gesamtdeutsche Fördergebietskarte der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) beschlossen. Die Karte, die bestimmt, wo und in welcher Höhe strukturschwache Regionen über die GRW gefördert werden, gilt vom 1. Juli 2014 bis zum Jahresende Dezember 2020. Der Landkreis Görlitz wird "Prädefiniertes C-Fördergebiet mit Grenzzuschlag gemäß Rz. 176 Regionalleitlinien". Download der Karte siehe unten.

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Neuausrichtung der Regionalförderung soll strukturschwachen Regionen in Ost und West helfen

Die Gemeinschaftsaufgabe GRW war ursprünglich auf die ostdeutschen Bundesländer . im politsprech immer noch die "neuen Länder" - bezogen. Bund und Länder wollen sie nun als gesamtdeutsches regionalpolitisches Instrument fortführen. Staatssekretärin Iris Gleicke sieht in der Gemeinschaftsaufgabe "ein gutes Beispiel dafür, wie künftig die auf die neuen Länder bezogenen Programme in ein gesamtdeutsches System integriert werden können. Wir brauchen ein Bündnis der strukturschwachen Regionen in Ost und West für mehr Wachstum und Beschäftigung, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu erreichen. Aus diesem Grund hat die neue Bundesregierung auch eine Erhöhung der GRW-Bundesmittel ab 2015 vorgesehen."

Fördergebiet verkleinert

Wie die neue Förderkarte ausweist, verkleinert sich das deutsche Fördergebiet. Ursache dürfte die im europäischen Vergleich stärkere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sein, die im Ergebnis zu einer noch stärkeren Konzentration der Mittel auf strukturschwache Regionen führt.

Auch die ostdeutschen Länder haben im Europavergleich aufgeholt und verlieren damit den bisherigen Höchstförderstatus. trostpflaster: Sie bleiben insgesamt als Fördergebiet mit Beihilfestatus in die gesamtdeutsche Regionalförderung durch die GRW eingebettet. Damit soll der "Aufholprozess" weiter unterstützt werden, obgleich jetzt auch strukturschwache Regionen in den alten Bundesländern zur Förderkulisse gehören.

Neuverteilung der Mittel

Bund und Länder haben sich zudem auf eine grundlegende Neuverteilung der GRW-Bundesmittel ab dem 1. Juli 2014 geeinigt. Davon profitieren vor allem Nordrhein-Westfalen und die kleineren westdeutschen Bundesländer. Eine Neiddebatte dürfte das nicht auslösen: Immerhin verschluckt der Osten inklusive Berlin wegen der weit stärkeren Strukturprobleme 80 Prozent der GRW-Fördermittel.

Höchstförderung erhält "Fernost", also die Landkreise entlang von Neiße und Oder, sie werden als "Prädefiniertes C-Fördergebiet mit Grenzzuschlag gemäß Rz. 176 Regionalleitlinien" ausgewiesen.

Download!
Karte der GRW-Fördergebiete 2014 bis 2020 (ca. 580 KB)

Mehr:
Förderung des Unternehmertums in Ostdeutschland

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  • Quelle: red | Grafik: © BBSR Bonn 2014
  • Erstellt am 11.04.2014 - 13:19Uhr | Zuletzt geändert am 10.01.2023 - 23:26Uhr
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