Stilllegungsflächen ab sofort freigegeben

Dresden | Brüssel. Ab sofort kann der Aufwuchs von Stilllegungsflächen verfüttert werden. Wie das Sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium heute mitteilt, hat Brüssel die vorzeitige Futterernte auf stillgelegten Flächen erlaubt.

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Liquiditätshilfen für dürregeschädigte Landwirte

Damit wurde der Bitte des sächsischen Landwirtschaftsministers Stanislaw Tillich, diese Flächen schnellstmöglich freizugeben, entsprochen. "Eine kleine Entlastung für unsere tierhaltenden Betriebe", so Tillich. Vereinzelt mussten die Landwirte bereits die für das Winterhalbjahr vorgesehene Silage verfüttern, da aufgrund der Trockenheit nicht genügend Grünfutter wächst.

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass für Landwirte, die durch die extreme Trockenheit in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, staatliche Hilfen gewährt werden können. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können zinsverbilligte Darlehen oder eine Notstandsbeihilfe in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank ein Sonderkreditprogramm für dürregeschädigte Landwirte zur Verfügung. Betroffene Unternehmen sollen sich dazu mit der Sächsischen Aufbaubank (Darlehen) oder ihrer Hausbank in Verbindung setzen.

Das Agrarministerium hat außerdem bei den jeweils zuständigen Stellen darum gebeten, den betroffenen Betrieben, Stundungen von BVVG-Pachten, von Steuern sowie von Beiträgen zur Sozialversicherung zu gewähren.

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  • Quelle: /SMUL
  • Erstellt am 28.07.2006 - 13:39Uhr | Zuletzt geändert am 28.07.2006 - 13:43Uhr
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