Investitionszulagen 2007 für den Osten gesichert

Brüssel (Bruxelles). Heute wurde das Investitionszulagengesetz 2007 durch die Europäische Kommission genehmigt. Das bedeutet Arbeitsplätze in Ostdeutschland.

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Erstmals ist das Beherbergungsgewerbe im Boot

Ein festtag für den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Ich freue mich, dass die Europäische Kommission heute das Investitionszulagengesetzes 2007 genehmigt hat. Das ist ein gutes Signal für Investoren in den neuen Ländern."

Das Investitionszulagengesetz ist ein wichtiges Förderinstrument, mit dem in den neuen Ländern Anreize für zusätzliche Unternehmensinvestitionen gesetzt werden.

Das bis 2009 befristete Investitionszulagengesetz 2007 nutzt die Förderspielräume des EU-Rechts, um Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern und Teilen Berlins zu sichern und zu schaffen. Gefördert werden betriebliche Investitionen neuer beweglicher Wirtschaftsgüter mit 15% der förderfähigen Kosten. Dabei können erstmals auch Investitionen im Beherbergungsgewerbe gefördert werden.

Bundesminister Glos: "Das Investitionszulagengesetz 2007 ergänzt in den neuen Ländern die Investitionsförderung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GA). Mit diesen beiden Instrumenten gewährleisten Bund und Länder solidarisch die Fortsetzung des Aufbaus Ost auf hohem Niveau."

Das jährliche Fördervolumen wird rund 580 Mio. Euro betragen.

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  • Quelle: /BMWA061206
  • Erstellt am 06.12.2006 - 17:41Uhr | Zuletzt geändert am 06.12.2006 - 17:41Uhr
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